Zum heute vom Bundestag beschlossenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erklärt BGA-Präsident Anton F. Börner:
„Der heutige Beschluss des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes durch den Bundestag ist äußerst bedauerlich. Nicht nur verfehlt es sein Ziel, die Situation der Menschenrechte in den Ländern, in denen sie gefördert werden müssten, zu verbessern. Das Gesetz stellt vor allem eine Belastung für die kleinen und mittleren Unternehmen dar. Daran hat sich im parlamentarischen Prozess leider nichts geändert. Die Abgeordneten waren für die Stimmen der Wirtschaftsexperten taub, die vor den Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft, aber auch im Ausland gewarnt haben. Die Zeche werden der Wirtschaftsstandort Deutschland sowie seine Unternehmen und deren Partner im Ausland zahlen. Nachdem auch noch ein Gremium der Kommission die Herangehensweise an eine europäische Lösung kritisiert hat, bleibt wenig Hoffnung auf einen baldigen Ausgleich dieses unglücklichen Gesetzes.“
BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
Am Weidendamm 1 A
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 590099-50
Telefax: +49 (30) 590099-519
http://www.bga.de
Stellv. Hauptgeschäftsführer und Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 590099-521
Fax: +49 (30) 590099-529
E-Mail: andre.schwarz@bga.de