„Die nationale Lösung wird deutsche Unternehmen einseitig im internationalen Wettbewerb benachteiligen, die Risiken von Handel und Investitionen unter anderem in afrikanischen Ländern erhöhen und nicht zu einer grundlegenden Verbesserung der Menschenrechtslage auf der Welt führen,“ so Kannengießer weiter.
„Menschrechte zu schützen und die Lebensbedingungen weltweit zu verbessern, ist unstreitig. Dies mit wenig differenzierten und aufwendigen bürokratischen Prozeduren bei deutschen Firmen erreichen zu wollen, führt aber nicht zum Ziel. Deutsche Unternehmen stellen sich jetzt die Frage, ob sie das mit Risiken behaftete, hochkomplizierte Engagement in den sehr herausfordernden Märkten Afrikas überhaupt noch eingehen wollen. Es sind doch gerade deutsche Firmen, die vor Ort anständige Löhne zahlen, mit lokalen Arbeitskräften arbeiten, in deren Qualifikation investieren und in sich unzähligen begleitenden Projekten für Bildung, Gesundheit oder Umweltschutz engagieren. Deshalb genießen sie weltweit einen erstklassigen Ruf und sind als Partner gefragt,“ erklärt Christoph Kannengießer.
„Durch das nationale Lieferkettengesetz wird der Wettbewerb unserer Unternehmen im Ausland nun nochmals erschwert. Dominiert wird er ohnehin schon von Unternehmen aus Ländern, die viel geringere Standards einhalten. Mit dem Gesetz bekommen diejenigen, die sich wenig bis gar nicht um Menschenrechte, Arbeits- oder Umweltschutz kümmern einen weiteren Vorteil – zu Lasten der Menschen vor Ort und entgegen dem eigentlichen Ziel des Gesetzes,“ schließt Kannengießer.
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