Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) ist erleichtert, dass der Bundestag beschlossen hat, wie die zukünftige Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union auf nationaler Ebene aussehen soll. „Damit wird für die Landwirtschaft und ihre Partner, die Genossenschaften, ein Stück Planungssicherheit geschaffen“, erklärt DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp. Die bis zum Jahresende bei der EU-Kommission vorzulegenden Strategiepläne können nun erstellt werden. „Sie müssen sicherstellen, dass der größere Ermessensspielraum der Nationalstaaten nicht zu einer Renationalisierung der GAP und damit zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen innerhalb Europas führt“, ergänzt Holzenkamp.

Allerdings bleiben Unsicherheiten, da die europäischen Regelungen noch nicht final vorliegen. „Die nationalen Gesetze laufen Gefahr, dem noch zu beschließenden Europarecht in Teilen zu widersprechen. Dann müssten sie kurzfristig angepasst werden. Dies könnte erhebliche Ressourcen kosten“, befürchtet der DRV-Präsident. Für diesen Fall appelliert Holzenkamp an alle politisch Verantwortlichen, solche Anpassungen, wenn nötig zügig umzusetzen.

Ausdrücklich begrüßt der Verband, dass eine Junglandwirteförderung zukünftig auch in Agrargenossenschaften möglich sein wird, wenngleich unter engen Voraussetzungen. Holzenkamp: „Hier haben wir zumindest einen Teilerfolg für junge Landwirte erzielt, die in unseren Mehrfamilienbetrieben Verantwortung übernehmen.“

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Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.766 DRV-Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 92.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 64,2 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.

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