Nach erneuter Verzögerung hat in seiner heutigen Sitzung der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages eine Beschlussempfehlung zum  Insektenschutzgesetz verabschiedet. Christoph Heinrich, Vorstand Naturschutz von WWF Deutschland und Mitglied der Zukunftskommission Landwirtschaft zeigte sich in einer Stellungnahme erfreut über den gefunden Kompromiss: „Mit der heutigen Zustimmung im Umweltausschuss zum Insektenschutzgesetz geht ein wichtiger Teil aus dem Aktionsprogramm Insektenschutz endlich auf die politische Zielgerade.  Das ist für Biene, Schmetterling und Co. eine gute Nachricht, der aber weitere wichtige Schritte folgen müssen. Für einen wirklichen Durchbruch beim Insektenschutz kommt es jetzt darauf an, die Praxis der Landwirtschaft naturverträglicher auszugestalten. Die Bestäubungsleistungen der Insekten für die Nahrungsmittelproduktion ist von enormer Bedeutung. Wir dürfen nicht den Ast absägen, auf dem wir selbst sitzen.“  
 
Der WWF-Vorstand begrüßte, dass mit dem Gesetz insektenschädliche Lichtverschmutzung reduziert, die Liste der besonders geschützten Biotope um artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern ergänzt oder die Ausbringung von Biozidprodukten in Schutzgebieten eingeschränkt wird. Nun muss das Insektenschutzgesetz noch vom Deutschen Bundestag offiziell beschlossen werden. Zudem müsse am 25. Juni, so Heinrichs Forderung, der Bundesrat der Anpassung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zustimmen, um auch die Reduzierung des Einsatzes von insektenschädlichen Pflanzenschutzmitteln zu beschließen. Und auch für die künftige Bundesregierung gelte es,  den Insektenschutz weiterzuentwickeln: „Das Thema ist noch längst nicht vom Tisch. Die jetzigen Entscheidungen im Bundestag und Bundesrat können nur der Anfang sein, um wirklich langfristig die Insekten als elementare Bestandteile des Ökosystems und ebenso als wichtiger Wirtschaftsfaktor – zum Beispiel für die Landwirtschaft – zu schützen.“
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