Die drei anerkannten NRW-Naturschutzverbände BUND, LNU und NABU kritisieren die Einschränkung der Mitwirkungsrechte der Bürger*innen im Naturschutz durch eine von den Regierungsfraktionen von CDU und FDP geplante Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes. „Anstatt in Zeiten von Arten- und Klimakrise das bürgerschaftliche Engagement im Naturschutz zu stärken, wollen CDU und FDP unter dem Deckmäntelchen des Bürokratieabbaus die Mitwirkungsrechte schwächen“, erklärten die drei Verbände anlässlich der für morgen geplanten Einbringung des Gesetzentwurfs im Landtag.

Die Pläne der beiden Regierungsfraktionen zielen insbesondere darauf ab, die Kompetenzen und Einflussmöglichkeiten der Naturschutzbeiräte auf Kreisebene zu schwächen. Die Beiräte werden bei den Naturschutzbehörden zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft gebildet. Sie bestehen aus jeweils 16 Mitgliedern; neben den Naturschutzverbänden entsenden auch Naturnutzer wie Landwirte, Waldbauern oder Sportverbände ihre Vertreter*innen in die Beiräte.

Die Naturschutzbeiräte haben die gesetzliche Aufgabe, Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenzuwirken. Bei geplanten Befreiungen von Naturschutzvorschriften zugunsten von Eingriffen in Natur und Landschaft haben sie bislang ein Widerspruchsrecht. Genau dieses soll jetzt massiv geschwächt werden. Fristen für Stellungnahmen der Beiräte sollen verkürzt und im Falle des Dissenses auf das bisherige Letztentscheidungsrecht der höheren Naturschutzbehörde bei den Bezirksregierungen verzichtet werden. Darin sehen BUND, LNU und NABU nicht nur eine massive Beschneidung des Vetorechts, sondern zugleich eine Misstrauenserklärung gegenüber den Aufsichtsbehörden. „Mit dem Gesetzentwurf setzen CDU und FDP ihren Durchmarsch zugunsten von naturschutzfeindlichen Planungen und Projekten fort,“ so die Naturschutzverbände. „Während in Sonntagsreden das Ehrenamt gelobt wird, wird dessen Arbeit mit solchen Plänen erschwert und abgewertet.“

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