Der DEHOGA Sachsen-Anhalt e.V. zeigt absolutes Unverständnis für die in Planung stehende 14. Eindämmungsverordnung des Land Sachsen-Anhalts. Taktische Spielchen werden auf den Rücken der Kolleginnen und Kollegen ausgetragen. Seit Wochen sind die Inzidenzwerte unter 35, teilweise unter 20, und trotzdem wird wertvolle Zeit der Branche genommen.

Bei der gestrigen Pressekonferenz wurden vorzeitige Lockerungen vorgestellt. Hörte man jedoch für unsere Branche genau hin, so folgte Ernüchterung. Eine Anpassung an Nachbarbundesländer war im Gespräch, vor allem in Bezug auf die Testpflicht. Aber von Vorzeitigkeit kann keine Rede sein. Klar auf den Punkt gebracht hieße es, dass ab Inkrafttreten der 14. Verordnung erneut (!) 10 Tage vergehen müssen, in denen die jeweiligen Landkreise unter einem Inzidenzwert von 35 liegen müssen und erst dann fällt die Testpflicht in der Innengastronomie ebenfalls weg.

Wir fordern mit der 14. Eindämmungsverordnung am Tag ihres Inkrafttretens die sofortige Abschaffung der Testpflicht für die Innengastronomie und bei den touristischen Übernachtungen. Alle anliegenden Bundesländer sind bereits Schritte voraus. Um einen fairen Wettbewerb über die Landesgrenze hinaus zu haben, ist hier größter Handlungsbedarf. Die bestehenden Hygienekonzepte in der Branche zeigen deutliche Wirkung!

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

DEHOGA Sachsen-Anhalt e.V
Stieglitzweg 27
39110 Magdeburg
Telefon: +49 (391) 56171-93
Telefax: +49 (391) 56171-94
http://www.dehoga-sachsen-anhalt.de/

Ansprechpartner:
Michael Schmidt
E-Mail: s.schindler@dehoga-sachsen-anhalt.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel