Bei der gestrigen Pressekonferenz wurden vorzeitige Lockerungen vorgestellt. Hörte man jedoch für unsere Branche genau hin, so folgte Ernüchterung. Eine Anpassung an Nachbarbundesländer war im Gespräch, vor allem in Bezug auf die Testpflicht. Aber von Vorzeitigkeit kann keine Rede sein. Klar auf den Punkt gebracht hieße es, dass ab Inkrafttreten der 14. Verordnung erneut (!) 10 Tage vergehen müssen, in denen die jeweiligen Landkreise unter einem Inzidenzwert von 35 liegen müssen und erst dann fällt die Testpflicht in der Innengastronomie ebenfalls weg.
Wir fordern mit der 14. Eindämmungsverordnung am Tag ihres Inkrafttretens die sofortige Abschaffung der Testpflicht für die Innengastronomie und bei den touristischen Übernachtungen. Alle anliegenden Bundesländer sind bereits Schritte voraus. Um einen fairen Wettbewerb über die Landesgrenze hinaus zu haben, ist hier größter Handlungsbedarf. Die bestehenden Hygienekonzepte in der Branche zeigen deutliche Wirkung!
DEHOGA Sachsen-Anhalt e.V
Stieglitzweg 27
39110 Magdeburg
Telefon: +49 (391) 56171-93
Telefax: +49 (391) 56171-94
http://www.dehoga-sachsen-anhalt.de/
E-Mail: s.schindler@dehoga-sachsen-anhalt.de