Die Nachfrage nach KWK ist groß. Das zeigt die deutliche Überzeichnung der aktuellen Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur für KWK-Anlagen.

Der ausgeschriebenen Menge von 58,533 MW zum 1. Juni standen 16 Gebote mit einem Volumen von 111,575 MW gegenüber. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert lag bei 5,64 Cent pro Kilowattstunde. Einen Zuschlag erhielten 13 Gebote mit einem Volumen von 57,849 MW. Bei zwei Geboten habe das Ausschreibungsvolumen für einen Zuschlag nicht ausgereicht. Ein Gebot wurde ausgeschlossen, da es die formalen Anforderungen nicht erfüllte.

Einen wesentlichen Grund für das starke Interesse sieht der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V (B.KWK) in der Novelle des KWKGs, mit der die Ausschreibungspflicht seit Jahresbeginn von vormals 1 MW auf 500 kW abgesenkt wurde und somit Projekte aus diesem Leistungsbereich erstmals zusätzlich ihre Gebote abgeben mussten, um ihre Anlagen realisieren zu können. Verstärkt wurde dieser Effekt nach Einschätzung von B.KWK-Präsident Claus-Heinrich Stahl zusätzlich durch die Unsicherheiten der letzten Wochen und Monate in der Branche für Projekte, die bereits 2020 geplant wurden und dieses Jahr In Betrieb genommen werden sollten. Für diese Anlagen ist in der aktuell gültigen Fassung des KWKG nur eine Übergangsfrist bis zum 31.05.2021 verankert. Eine Korrektur dieser Übergangsfrist ist zwar derzeit mit einer erneuten Änderung des KWKGs gemeinsam mit dem EnWG vorgesehen, aber noch nicht im Bundestag beschlossen. „Den betroffenen Unternehmen haben wir die Teilnahme an der Ausschreibung empfohlen, um sicherzustellen, dass die bereits weit in der Planung fortgeschrittenen Projekte nicht an der unsicheren Gesetzeslage scheitern. Mit dem jetzigen Änderungsentwurf des EnWG sind wir aber sehr zuversichtlich, dass unsere Initiative von Seiten des B.KWK, die Übergangsfrist bis Ende 2022 zu verlängern, in der kommenden Woche endlich beschlossen wird und somit die bereits bis Ende 2020 geplanten Anlagen zwischen 500 kW und 1 MW noch bis Ende kommenden Jahres in Betrieb genommen werden können, ohne einen Ausschreibungszuschlag erhalten zu haben.“

Auch vor dem Hintergrund des Kohleausstiegs gewinnt die KWK derzeit an Bedeutung, insbesondere in ihrer wichtigen Funktion zur Residuallastabdeckung, die im Energiesystem der Zukunft mit noch mehr erneuerbaren Energien an Wichtigkeit weiter steigen wird. Daher plädiert Stahl auch für die Aufstockung der Fördertöpfe sowohl für die KWK-Ausschreibungen als auch für die iKWK, um den Anteil erneuerbarer Wärme anheben zu können.

Innovative KWK gut gefüllt

Für die Auktion für innovative KWK-Systeme war eine Menge von 25,896 MW ausgeschrieben, wofür 9 Gebote mit einem Volumen von 28,934 MW eingereicht wurden. Nach Ausschluss eines Gebots aus formalen Gründen, erhielten sieben Gebote einen Zuschlag mit einem durchschnittlichen, mengengewicheten Zuschlagswert von 11,57 Cent je Kilowattstunde. Da das letzte Gebot die ausgeschriebene Menge zum größten Teil überstieg, hat dieses keinen Zuschlag erhalten, wodurch die ausgeschriebene Menge insgesamt mit 25,372 MW nicht vollständig ausgeschöpft werden konnte.

Über Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) ist eine branchenübergreifende Initiative von Herstellern, Betreibern und Planern von KWK-Anlagen aller Größen und beliebigen Brennstoffen, ferner von Stadtwerken, Energieversorgern, wissenschaftlichen Instituten und verschiedensten Unternehmen und Einzelpersonen. Sie alle vereint das Ziel, die KWK in Deutschland voranzubringen und die damit verbundenen Chancen für Wirtschaft und Umwelt zu nutzen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)
Robert-Koch-Platz 4
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 27019281-0
Telefax: +49 (30) 27019281-99
http://www.bkwk.de

Ansprechpartner:
Claus-Heinrich Stahl
E-Mail: Stahl@bkwk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel