„Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Professor Ulrich Kelber hat sich im Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) dafür eingesetzt, dass der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) verboten wird, wenn sie die Persönlichkeit und Würde des Menschen nicht achtet. In einer Stellungnahme zum Regulierungsentwurf der Europäischen Kommission unterstreicht der EDSA die herausragende Bedeutung des Datenschutzes bei der Nutzung von KI.
Dazu sagte der BfDI: „Die Europäische Kommission hat den weltweit ersten Entwurf für einen Rechtsrahmen zur KI vorgelegt. Diese Technologie hat gerade erst begonnen unser Leben grundlegend zu verändern. Neben den sich bietenden Chancen muss aber sichergestellt sein, dass Persönlichkeitsrechte, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und andere Grundrechte nicht durch KI verletzt werden. Denn solche Systeme verarbeiten häufig personenbezogene Daten, die große Risiken für die Rechte und Freiheiten von Menschen darstellen. Wir wollen keine KI im grundrechtlichen Graubereich. Ich setze mich für ein Verbot von KI ein, die einem freiheitlich-demokratischen Grundverständnis zuwider läuft.“
Es wird noch viel Arbeit nötig sein, bis der Vorschlag der Europäischen Kommission einen gut funktionierenden Rechtsrahmen hervorbringt, der die geltenden Regeln zum Datenschutz wie etwa die Datenschutz-Grundverordnung beim Schutz der grundlegenden Menschenrechte wirksam ergänzt und gleichzeitig KI-Innovationen fördert. Es stellen sich grundlegende Fragen, die nur in einem breiten gesellschaftlichen Dialog sinnvoll zu beantworten sind. Außerdem muss das Zusammenspiel der neuen KI-Verordnung und bestehendem Recht, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung sowie Fragen der Ausgestaltung von Aufsicht und Rechtsdurchsetzung der neuen KI-Vorgaben geklärt werden. Die Pressemitteilung des EDSA hierzu finden Sie unter: https://edpb.europa.eu/news/news/2021/edpb-edps-call-ban-use-ai-automated-recognition-human-features-publicly-accessible_en .“
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