Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat Empfehlungen zur Weiterentwicklung und Rechtsvereinfachung im SGB II verabschiedet. Ziel ist es, die Regelungen der Grundsicherung weiter zu vereinfachen und die Integration in den Arbeitsmarkt zu verbessern.

„Für die Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums brauchen wir transparente, möglichst unbürokratische Verwaltungsverfahren und bedarfsgerechte Leistungen. Das Ziel: Menschen zu befähigen, unabhängig von staatlichen Unterstützungsleistungen leben zu können“, sagt Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Dafür liefert der Deutsche Verein in seinen kürzlich verabschiedeten Empfehlungen  konkrete Vorschläge für Rechtsänderungen. Diese enthalten auch Anregungen, wie die Eingliederung in Arbeit besser gelingen kann. Die Kooperation auf Augenhöhe müsse ebenso wie das Fördern gestärkt werden. Zudem sollte das Instrument zur Teilhabe am Arbeitsmarkt fortentwickelt, ein neues Instrument zur Förderung von Grundkompetenz eingeführt und ein Weiterbildungsgeld geschaffen werden.

Der Deutsche Verein schlägt vor, den Vermittlungsvorrang neu zu fassen und die Teilnahme an einer Weiterbildung der Vermittlung in Arbeit gleichzustellen. Eine weitere Forderung ist die Einführung eines zentralen Reha-Budgets auf Bundesebene. Hierzu betont Dr. Stetter Karp: „Nur so können wir Menschen mit Behinderungen angemessen fördern, ohne zugleich kleinere Jobcenter finanziell zu überfordern.“

Zu den Empfehlungen des Deutschen Vereins: https://www.deutscher-verein.de/de/empfehlungenstellungnahmen-2021-empfehlungen-des-deutschen-vereins-zur-weiterentwicklung-und-rechtsvereinfachung-im-sgb-ii-4335,2220,1000.html

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