1. Alle nichtärztlich Beschäftigten erhalten, beginnend mit der Vergütung für den Monat August 2021, eine freiwillige monatliche Zulage in Höhe von 1,4 Prozent auf ihr Tabellenentgelt.
2. Die nichtärztlich Beschäftigten erhalten, beginnend mit der Vergütung für den Monat August 2022, eine weitere Erhöhung der Tabellenentgelte um 1,8 Prozent.
3. Die Ausbildungsentgelte nach dem TV-Azubi-CTK werden ab 01.08.2021 um monatlich 25,00 EUR und ab dem 01.08.2022 um weitere 25,00 EUR monatlich erhöht. (Damit erhalten AZUBI im CTK ein Ausbildungsentgelt in Höhe von 100% TVÖD)
4. Die regelmäßige Arbeitszeit nach § 6 TV-CTK beträgt ausschließlich der Pausen: – ab dem 01.06.2023 durchschnittlich 39,5 Stunden wöchentlich – ab dem 01.06.2024 durchschnittlich 39,0 Stunden wöchentlich – ab dem 01.06.2025 durchschnittlich 38,5 Stunden wöchentlich
5. Beschäftigte, die ein Entgelt gemäß Anlage P zum TV-CTK beziehen, erhalten ab dem 01.08.2021 eine monatliche Zulage von 70 EUR (Pflegezulage); die Pflegezulage wird zum 01.08.2022 auf 120 EUR erhöht.
6. Die monatliche Intensivzulage wird ab dem 01.08.2021 von 46,02 EUR auf 100 EUR angehoben.
7. Die Zulage für Beschäftigte, die ständig Wechselschicht leisten, wird ab dem 01.08.2021 von 105 EUR monatlich auf 155 € monatlich erhöht. Die Zulage für Beschäftigte, die nicht ständig Wechselschicht leisten, wird ab dem 01.08.2021 von 0,63 EUR pro Stunde auf 0,93 EUR pro Stunde erhöht.
8. Der Samstagszuschlag wird ab dem 01.08.2021 auf 20 v.H. erhöht.
Dieses Gesamtpaket entspricht bei großen Teilen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Pflege ab August 2021 einer Lohnsteigerung von über sechs Prozent.
Zum besseren Verständnis ist die Gehaltsentwicklung eines Gesundheits- und Krankenpflegers (Beschäftigungsdauer im CTK 10 Jahre) einer Intensivstation (ITS, IMC – Entgeltgruppe P 8) unter Berücksichtigung der ab 01.08.2021 wirkenden Gesamtzusage aufgeschlüsselt: (Tabelle in der Anlage)
Seit 2017 wurde die Lücke zum TVöD (von damals 8,8 Prozent auf durchschnittlich 2,60 Prozent) immer weiter geschlossen. „Gern würden wir auch komplett nach TVÖD zahlen, allerdings ist dies zum jetzigen Zeitpunkt aus wirtschaftlicher Sicht für das Carl-Thiem-Klinikum nicht möglich“, so Dr. med. Götz Brodermann, Geschäftsführer des CTK.
Das CTK musste durch die Corona-Pandemie erstmals seit 2005 ein Defizit von 2,3 Mio. Euro verzeichnen. Die Überschüsse der vergangenen Jahre wurden immer in das Klinikum reinvestiert. So wurde die Strahlentherapie komplett modernisiert, die NUK bekommt derzeit ein PET-CT, in Kürze wird der Hybrid-OP eröffnet, um nur einige Beispiele zu nennen. „Natürlich gibt es Investitionspauschalen vom Land, aber diese decken bei Weitem nicht die kompletten Investitionsbedarfe. Eine Komplettangleichung an den TVöD würde allein für das Jahr 2023 eine Mehrbelastung von mehr als 20 Mio. EUR für das CTK bedeuten“, so Dr. Markus Niggemann, Aufsichtsratsvorsitzender des CTK.
Gegenüber der Gewerkschaft hat das CTK mehrfach die Bereitschaft signalisiert, die Gesamtzusage in einen Tarifvertrag zu übernehmen. Allerdings wurde dieses Angebot von der Verhandlungskommission abgelehnt. Eine Einigung konnte nicht erzielt werden, da die Tarifkommission der Gewerkschaft in nicht bereit war, die wirtschaftliche Situation des Klinikums zu berücksichtigen.
Für Interviews steht CTK-Geschäftsführer Dr. med. Götz Brodermann zur Verfügung.
Terminabsprachen sind unter 0355/461951 oder presse@ctk.de möglich.
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