In letzter Zeit wurde in den Medien verstärkt über brennende oder gar „explodierende“ Elektroautos berichtet. In der oberfränkischen Stadt Kulmbach wurde vorübergehend sogar ein Einfahrverbot in zwei kommunalen Tiefgaragen ausgesprochen, nachdem dort ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor ausgebrannt war. Der VBEW hat sich mit dem Thema auf sachlicher Grundlage zusammen mit der Berufsfeuerwehr München auseinandergesetzt. Mit einem Onepager wollen VBEW und Berufsfeuerwehr München einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion leisten.
Lithium-Ionen-Akkus speichern Energie und enthalten brennbare Stoffe. Bauartbedingt wird zudem Sauerstoff freigesetzt. Auslöser für einen Brand können Wärmeeinwirkung, mechanische Beschädigungen (Stöße) oder Überladung sein. Akkus in Elektroautos sind als ausreichend sicher zu bewerten, da für eine Zulassung in der EU diese intensiv geprüft werden (Brandlast, Batteriemanagementsystem, Klimatests). Mechanische Beschädigungen können nur bei schweren Unfällen auftreten. Der Brand von Lithium-Ionen-Akkus ohne Fremdwirkung ist nach jetziger Datenlage ein seltenes Ereignis.
Bei einem Brand eines Elektrofahrzeuges ist keine besondere elektrische Gefährdung gegeben. Der Brand kann mit Wasser gelöscht werden. Bei einer baurechtskonform errichteten Garage steht das Abstellen sowie das Aufladen von Elektrofahrzeugen mit einer zertifizierten Ladeeinrichtung nicht im Widerspruch zu den geltenden Vorgaben des Bauordnungsrechts. Das Sperren einer Garage für E-Autos und andere alternativ angetriebene Pkw ist aus brandschutztechnischer Sicht deshalb nicht angezeigt.
Der VBEW repräsentiert mit seinen rund 400 Mitgliedsunternehmen die bayerische Strom-, Gas-, Fernwärme-, Wasser- und Abwasserwirtschaft. Als Interessenvertretung vertritt er gemeinsame Anliegen der Mitgliedsunternehmen und ihrer Kunden gegenüber Politik, Wirtschaft, Verwaltung sowie in der Öffentlichkeit. Ziel ist es, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche, zukunftsorientierte, nachhaltige und verbraucherfreundliche Energie- und Wasserversorgung zu schaffen. Zu den Mitgliedsunternehmen zählen kleine und mittlere, kommunale, private und genossenschaftliche Energie- und Wasserversorgungsunternehmen ebenso wie Konzernunternehmen.
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