Das Oberlandesgericht Stuttgart hat nach übereinstimmenden Medienberichten mit Urteil vom 18.05.2021 – 6 U 133/20 -, entschieden, dass ein Autokreditvertrag der Opel Bank widerrufbar ist.

Das Urteil führt im Ergebnis zur kompletten Rückabwicklung des finanzierten Autokaufvertrages. Geklagt hatte hierbei ein Besitzer eines Opel Insignia Sports Tourer. Zur Finanzierung dieses Kaufs schloss er im Jahr 2017 einen Kreditvertrag mit der Opel Bank GmbH.

Das Oberlandesgericht Stuttgart sah vor allem die Angaben der Opel Bank zum Verzugszinssatz und der Art und Weise seiner etwaigen Anpassung nicht als wirksam erteilt an.

Nach Rechtsauffassung von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, der bundesweit Hunderte Besitzer von finanzierten Dieselfahrzeugen gegenüber den jeweiligen Autobanken vertritt, sollten die Darlehensnehmer vor allem auf folgende Passage in den Unterlagen achten

"Die Bank ist berechtigt, den DN für verspätete und ausbleibende Zahlungen den konkret durch diesen Zahlungsverzug entstandenen Schaden in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus behält sich die Bank für diesen Fall die Geltendmachung weiterer Entgelte, wie z.B. Kosten einer Vertragskündigung, vor".

Rechtsfolge eines solchen Widerrufs ist die vollständige Rückabwicklung des Finanzierungsvertrags. Der Widerrufende hat Anspruch auf die Rückzahlung aller Zins- und Tilgungszahlungen, die er auf den Kreditvertrag geleistet hat.

Rechtsanwalt Eser konnte vergleichbare Mängel auch in anderen Vertragsunterlagen von anderen finanzierenden Autobanken, wie der Mercedes-Benz Bank, Volkswagen Bank, BMW Bank, Santander Consumer Bank AG feststellen.

Eser Rechtsanwälte bietet eine erste kostenfreie Beratung hinsichtlich einer Widerrufschance bei Kfz-Finanzierungen an.

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