Überall in NRW blüht jetzt das Jakobskreuzkraut. Besonders auf wenig genutzten Weiden, Brachflächen, Wegrändern und Böschungen findet man die gelb blühende Giftpflanze, berichtet die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Jakobskreuzkraut, auch als Jakobsgreiskraut bekannt, hat löwenzahnähnliche Blätter. Charakteristisch für die zweijährige Pflanze sind die 13 Strahlenblütenblätter.

Das Gift in der Pflanze verursacht Leberschäden. Die jüngsten Pflanzen und die gelben Blüten sind am giftigsten. Pferde und Rinder reagieren auf das Kraut empfindlicher als Schafe und Ziegen. Gefährlich für die Tiere ist die Zeit vor der Blüte, denn die jungen, besonders giftstoffreichen Blätter werden auf der Weide gefressen. Jetzt zur Zeit der Blüte, ist die Pflanze etwa einen Meter groß. Dann rühren die Tiere sie nicht mehr an. Auch nach der Ernte kann getrocknetes Jakobskreuzkraut, das sich im Heu befindet, in der Fütterung problematisch werden. Es verliert seine Bitterstoffe, das Gift bleibt aber erhalten.

Auf regelmäßig gemähtem Grünland hat das Jakobskreuzkraut keine Chance, sich zu vermehren. Die Pflanze bevorzugt trockene, extensiv genutzte Standorte und ist aufgrund seiner stark ausgeprägten Pfahlwurzel sehr resistent gegen längere Trockenperioden. Wenn Flächen nicht regelmäßig gemäht werden, können die Blüten Samen bilden und die Ausbreitung ist vorprogrammiert. Die Landwirtschaftskammer empfiehlt, durch regelmäßiges Nachmähen der Weideflächen die Samenbildung zu verhindern. Um das Jakobskreuzkraut zu bekämpfen, muss es mit Wurzeln ausgestochen werden. Die Pflanzenreste müssen entsorgt werden, damit die Weidetiere diese nicht mehr fressen können. Da die Giftstoffe über die Haut aufgenommen werden können, sollte man zum eigenen Schutz bei dieser Arbeit Handschuhe tragen.

Weitere Informationen über die Pflanze enthält die Broschüre Jakobskreuzkraut – eine Giftpflanze auf dem Vormarsch. Die Broschüre gibt es zum Download unter www.landwirtschaftskammer.de in der Rubrik Landwirtschaft, Download und dann im Bereich Pflanzenschutz.

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