„Heute startet die zweite Phase zur Einführung der elektronischen Patientenakte – kurz ePA. Seit Anfang 2021 bieten alle gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine ePA an, die Ärzte nun auf Wunsch ihrer Patienten ab heute befüllen sollen. Nach und nach werden dann weitere Leistungserbringer und Institutionen, wie Apotheken und Krankenhäuser, an die ePA angeschlossen.

Die Ersatzkassen begrüßen diesen Meilenstein im Digitalisierungsprozess des Gesundheitswesens ausdrücklich. Dennoch gilt: Dies ist nur ein nächster Schritt, dem weitere folgen müssen! Das heißt konkret: Die ePA muss zügig mit Leben gefüllt werden. Denn sie ist aus Sicht der Ersatzkassen ein wichtiger Bestandteil in der digitalen Transformation und wird dazu beitragen, die Versorgungsqualität weiter zu verbessern, etwa durch leichtere Abläufe im Behandlungsalltag, eine bessere Vernetzung der Leistungserbringer und mehr Transparenz für die Versicherten. Damit ist die ePA gleichzeitig auch ein Meilenstein für mehr Patientensicherheit.“

Weitere Informationen zur ePA
Weitere Informationen zur Einführung und Nutzungsmöglichkeiten der elektronischen Patientenakte (ePA) sind auf der Homepage des vdek unter https://www.vdek.com/presse/faq_fragen_und_antworten/elektronische-patientenakte.html abrufbar.

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