„Eine gute Krankenhausversorgung lebt von dem Miteinander von spezialisierter Versorgung einerseits und der flächendeckenden Grundversorgung andererseits. Wir wollen, dass die Menschen überall im Land gut versorgt werden können und ein Krankenhaus der Grundversorgung stets in Reichweite ist. Mit der gezielten Förderung für bedarfsnotwendige Landkrankenhäuser leisten die Krankenkassen einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der wohnortnahen Versorgung“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband.
„Die Monate der Pandemie haben verdeutlicht, dass wir eine flächendeckende Versorgung benötigen. In dieser Pandemie hat das Zusammenspiel von Kliniken in regionalen Netzwerken gut funktioniert. Aber ein Netzwerk kann nur stabil sein, wenn gerade in ländlichen Regionen die Strukturen erhalten bleiben, keine zu großen Abstände zwischen den Knotenpunkten des Netzes entstehen. Deshalb sind die Sicherstellungszuschläge ein wichtiges Mittel, um die Versorgung zu sichern“, so Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG.
„Die Sicherstellung einer flächendeckenden stationären Versorgung der Bevölkerung ist ein wichtiger Aspekt der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die PKV setzt sich für die Bewahrung und Fortentwicklung einer gleichwertigen Krankenhausstruktur im Bundesgebiet ein, bei der auch für die Bevölkerung im ländlichen Raum die Erreichbarkeit von Krankenhäusern gewährleistet ist. Die für 2022 beschlossene Förderung bedarfsnotwendiger Kliniken ist ein wesentlicher Pfeiler zur Erhaltung einer homogenen Krankenhauslandschaft“, so Dr. Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbandes.
Veränderungen zum Vorjahr
Für 2022 wurden drei Krankenhäuser neu in die Förderung aufgenommen. Zwei Krankenhäuser sind für 2022 nicht mehr in die Liste aufgenommen worden: Eins davon hat geschlossen, das andere hält die bedarfsnotwendigen Fachabteilungen nicht mehr vor.
Die Liste aller Kliniken, die den Zuschlag erhalten, finden Sie auf den Internetseiten vom GKV-Spitzenverband und der DKG.
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