Nach dem Sinken der Corona-Zahlen nutzen viele wieder die Möglichkeit zu reisen. Der Koffer ist schnell gepackt und mit einem gültigen Personalausweis kann es innerhalb Europas direkt losgehen. Schon sitzt man gemütlich in einem Straßencafé und erfreut sich der Sonne und der wieder erwachten Lebensfreude in den Städten. Beim Bezahlen dann der Schock: Die Tasche ist weg und mit ihr nicht nur Bargeld und das Handy, sondern auch der Personalausweis. ARAG Experten geben Tipps, was in so einem Fall zu tun ist.

Als Erstes: Die Online-Ausweisfunktion sperren lassen
Um sich vor Identitätsmissbrauch zu schützen, sollte als Erstes der Ausweis gesperrt werden. Im Ausland empfiehlt es sich, die Online-Ausweisfunktion telefonisch sperren zu lassen. Die Rufnummer aus dem Ausland lautet: 0049 116 116 . Das Praktische: Über diese Sperrhotline können auch Bank- und Mobilfunkkarten gesperrt werden. ARAG Experten weisen darauf hin, dass zur telefonischen Sperrung der Ausweisfunktion das Sperrkennwort benötigt wird, das jedem Personalausweisinhaber mit dem PIN-Brief zugesandt wurde.

Und was, wenn der Impfpass auch weg ist?
Der Impfpass ist ein wichtiges Dokument für Reiselustige – in Corona-Zeiten umso mehr. Daher ist es wichtig, sich nach dem Verlust beim Hausarzt einen neuen Impfpass ausstellen zu lassen und bisherige Impfungen nachzutragen. Liegen keine Aufzeichnungen über vergangene Impfungen vor, sollten diese laut Ständiger Impfkommission (STIKO) nachgeholt werden. ARAG Experten weisen darauf hin, dass nur die Impfungen als durchgeführt gelten, die auch dokumentiert wurden. Zukünftig wird es einfacher: Im Rahmen der geplanten elektronischen Patientenakte ab voraussichtlich 2022 soll es laut Bundesgesundheitsministerium auch die Möglichkeit geben, den Impfausweis elektronisch zu hinterlegen. Wichtig: Impfungen gegen COVID-19 können jetzt schon digital abgespeichert werden – entweder in der CovPass-App oder in der Corona-Warn-App .

Ersatzpapiere: Wer ist im Ausland zuständig?
Ob ein Ausweis verloren oder gestohlen wurde, spielt laut ARAG Experten keine Rolle. Der Verlust muss immer umgehend bei der örtlichen Polizei gemeldet werden. Sie stellt dann eine Verlustbescheinigung aus. Der nächste Gang ist dann der zur deutschen Auslandsvertretung (Konsulat oder Botschaft). Dort wird ein Ersatzdokument, der „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ ausgestellt. Eine Kopie des Personalausweises vereinfacht und beschleunigt hierbei das Verfahren. Eine Liste aller deutschen Auslandsvertretungen findet sich auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Sobald man wieder zu Hause ist, muss man beim örtlichen Bürgerbüro einen neuen Personalausweis beantragen. Die ARAG Experten raten, unbedingt die Kopie der Verlustbescheinigung der ausländischen Polizei mitzunehmen. Sie ist ein wichtiges Dokument für die Neubeantragung bei den deutschen Behörden.

Ausweis weg: Droht eine Strafe?
Grundsätzlich muss man keine Strafe zahlen, wenn der Verlust schnellstmöglich gemeldet und ein neues Ausweisdokument beantragt wurde. Geschieht dies nicht und kann man sich auch nicht durch einen Reisepass legitimieren, ist das eine Ordnungswidrigkeit und es droht dem Personalausweisgesetz (PAuswG) nach ein Bußgeld von bis zu 3.000 Euro (§ 32 Abs. 3). Denn in Deutschland herrscht ab dem 16. Lebensjahr Ausweispflicht (§ 1 PAuswG). ARAG Experten merken aber an, dass die Höhe des Bußgeldes im Ermessen der Behörden liegt und in der Praxis die Strafgebühr zehn bis 40 Euro beträgt, wenn der Ausweis mehrere Monate abgelaufen ist.

Ich packe meinen Koffer: Den Notfall mitdenken
In den Reisekoffer, getrennt von den Originalen, gehören immer auch Fotokopien aller notwendigen Papiere und Dokumente. Zudem raten ARAG Experten, zusätzlich zu den Kopien Fotos zu machen und diese auf einem Stick oder in einer Cloud zu speichern, falls das Handy auch entwendet wird. Für die Erstellung eines Ersatzdokuments wird laut den ARAG Experten auch im Ausland fast immer ein biometrisches Passbild benötigt. Haben Sie noch eines über? Packen Sie es auch in den Koffer.

Weitere Informationen rund um Reisepass & Co finden Sie hier:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/07794/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
Telefon: 02119633115
Fax: 02119632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel