Vorgesehen ist, dass das DFL-Präsidium im nächsten Schritt zu der vorläufigen Einschätzung des Bundeskartellamts schriftlich gegenüber der Behörde Stellung nimmt. Das DFL-Präsidium wird sich dabei an der Zielsetzung des Antrags auf Grundlage der geltenden Satzung sowie dem im Rahmen der Mitgliederversammlung vom 22. März 2018 ermittelten Meinungsbild orientieren. Damals stimmten die Clubs auf Basis eines Antrags mehrheitlich für einen „Prozess zur Verbesserung der Rechtssicherheit sowie weitere Überlegungen hinsichtlich geänderter Rahmenbedingungen unter Beibehaltung der 50+1-Regel“. Ziel ist es, kartellrechtskonforme Lösungsansätze zu entwickeln, die im Interesse aller 36 Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga sind.
Am 18. Juli 2018 hatte das DFL-Präsidium unter Berücksichtigung des Meinungsbildes beim Bundeskartellamt ein Verfahren nach § 32c GWB beantragt, um mögliche kartellrechtliche Bedenken bezüglich der 50+1-Regel und ihrer Anwendung und Auslegung prüfen zu lassen. Am 31. Mai 2021 hat das Bundeskartellamt seine vorläufige Bewertung in einem Termin mit Vertretern der DFL erläutert und anschließend auch in schriftlicher Form an die DFL und die bis dahin zu dem Verfahren Beigeladenen übermittelt.
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