Lediglich beim jeweils ersten Heimspiel der Saison gilt diese Regelung noch nicht, um dem jeweiligen Club zum Saisonstart die Einholung von Erfahrungswerten bei der Rückkehr von Fans in die Stadien zu ermöglichen. In der vergangenen Spielzeit hatte es weitgehend Begegnungen ohne Zuschauerinnen und Zuschauer gegeben, auf die Zulassung von Gästefans hatten die Clubs vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und auf Basis eines gemeinsamen Beschlusses verzichtet.
Grundsätzlich liegt es in der Zuständigkeit der Clubs, zur Ausrichtung von Spielen als Großveranstaltungen mit Zuschauerinnen und Zuschauern standort-individuelle Schutz- und Hygienekonzepte zu entwickeln. Diese individuellen Konzepte der Clubs werden mit den zuständigen Gesundheitsbehörden vor Ort abgestimmt und von diesen genehmigt. Dabei entscheidet jeder Club nach Abstimmung mit den lokalen Behörden eigenverantwortlich über die Inhalte seines Konzepts. Auch wenn die jeweiligen Coronaschutzverordnungen der Länder nach dem jüngsten Beschluss der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vom 6. Juli 2021 diesbezüglich zu weiten Teilen einheitliche Regelungen mit einer Gültigkeit bis zum 11. September 2021 vorsehen, berücksichtigen die clubindividuellen Konzepte die jeweiligen standortspezifischen Gegebenheiten. Dazu zählen unter anderem die jeweilige Stadioninfrastruktur und allerorts unterschiedliche An-/Abreisewege genauso wie die geltende behördliche Verfügungslage. Ein bundesweit zentrales Konzept für eine Rückkehr von Fans in die Stadien kann es insofern nicht geben.
Weiterhin fünf Auswechslungen in beiden Ligen erlaubt
Mit Blick auf den Spielbetrieb in der kommenden Saison haben sich die Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga während der Sitzung in Frankfurt am Main zudem mit dem Auswechselkontingent befasst. In beiden Ligen werden demnach, wie schon zuletzt, fünf Spielerwechsel pro Begegnung erlaubt sein. Auch in der Spielzeit 2021/22 stehen dafür während einer Begegnung insgesamt drei Gelegenheiten pro Mannschaft sowie zusätzlich die Halbzeitpause zur Verfügung. Die Möglichkeit zu einer solchen Anpassung des Wechselkontingents hatte das für das Regelwerk verantwortliche International Football Association Board (IFAB) zuvor auch für die Saison 2021/22 eingeräumt.
Ein weiteres Thema im Rahmen der außerordentlichen DFL-Mitgliederversammlung war das medizinisch-hygienische Arbeitsschutz-Konzept von DFL und DFB für die Saison 2021/22. Einen Entwurf des Konzepts, das erneut von der „Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb“ erarbeitet wurde und den Arbeitsschutz für an der Durchführung des Spielbetriebs und der medialen Begleitung beteiligte Berufstätige zum Gegenstand hat, hatte die DFL den Clubs in der vergangenen Woche zugesendet sowie auf dfl.de veröffentlicht. Vorgesehen ist, dass die finale Version in den kommenden Tagen durch einen Beschluss des DFL-Präsidiums als Anhang zur Spielordnung statutarisch verankert wird.
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