Vom 2. bis 21. August sind Handwerkerferien. Die Sommerpause hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf die Endverbraucher, sondern auch auf die Handwerksbetriebe selbst, die auf Zuarbeiten, Einkäufe oder Kooperationen angewiesen sind.

Aufgrund der anhaltenden Corona-Krise werden voraussichtlich weniger Betriebe als in den vergangenen Jahren schließen. Auftraggeber sollten aber dennoch beachten, dass die Resonanz auf Ausschreibungen während der Handwerkerferien – wie auch kurz vor und nach dieser Zeit – eingeschränkt sein könnte.

Auch die Handwerksbetriebe selbst sollten Ausschreibungen und Auftragsvergaben im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit sonstigen Kooperationspartnern rechtzeitig planen.

Vom 2. August bis zum 21. August 2021 gehen viele Betriebe in den Landkreisen Reutlingen, Tübingen, Zollern-Alb, Sigmaringen und Freudenstadt in den Betriebsurlaub. Handwerkerferien beginnen in der Regel am 1. Montag nach Beginn der Sommerferien und dauern drei Wochen.

Da die Handwerkerferien in die Schulferien von Baden-Württemberg fallen, wird auch eine verminderte Nachfrage der Verbraucher nach Handwerkerleistungen bestehen. Notdienste sind selbstverständlich eingerichtet und können über die Kreishandwerkerschaften erfragt werden.

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