Als Ferienjobber vereinbaren Schülerinnen und Schüler mit ihren Arbeitgebern in der Regel eine kurzfristige Beschäftigung. Wer sie zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober ausübt, kann derzeit bis zu vier Monate oder 102 Arbeitstage sozialversicherungsfrei arbeiten – also ohne Abzüge vom Lohn. Solange diese Zeiträume auch mit mehreren Beschäftigungen nicht überschritten werden, spielen die Höhe des Gehalts und die Anzahl der Arbeitsstunden keine Rolle.
Weitere Informationen dazu gibt es im Internet unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de und am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800.
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