Der BEE hat zum Entwurf der „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)“ Stellung genommen. Darin begrüßt er die Einführung einer systemischen Förderung für die Dekarbonisierung der Wärmenetze und kritisiert zugleich, dass die Ausgestaltung der Bundesförderung den erklärten Zielen der Richtlinie teils entgegensteht. „Der Finanzierungsplan der BEW ist im Hinblick auf den Umfang der zu transformierenden und auszubauenden Wärmenetze viel zu niedrig angesetzt. Dem Anspruch, der Wärmewende neuen Schub zu verleihen, wird die BEW so nicht gerecht. Damit bleibt großes Potential ungenutzt und die bedeutende Rolle der Wärmenetze für den Klimaschutz weiter unterschätzt“, so Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE). Die zu geringe Mittelausstattung verringere die notwendige Planungssicherheit und stehe dem Investitionswillen der kommunalen und privatwirtschaftlichen Investoren entgegen. „Die Haushaltsmittel sind zeitnah durch den Bundestag aufzustocken und ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung einzuführen“, so Peter weiter.

Weiterhin sei zu kritisieren, dass das Programm Betreiber kleiner Wärmenetzprojekte benachteilige. „Die Inanspruchnahme der MAP-Förderung für Wärmenetze in den letzten Jahren hat gezeigt, dass der Markt vor allem von kleinen Wärmenetzprojekten geprägt war. Diese werden durch die neue Förderrichtlinie gefährdet“, so Peter. Das BEW verweise für die Förderung kleiner Wärmenetzprojekte auf die Regelungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese sei bisher aber auf die Errichtung oder Erweiterung sogenannter „Gebäudenetze“ beschränkt, die ausschließlich der Versorgung von Gebäuden des Anlagenbetreibers dienen. Kleine Projekte, die der Versorgung von Gebäuden anderer Eigentümer dienen, werden in der BEG bisher – anders als im BEW-Förderrichtlinienentwurf dargestellt – eben gerade nicht gefördert. „Der kategorische Ausschluss der Förderung von kleinen Wärmenetzen aus dem Anwendungsbereich der BEW führt zu einer problematischen Förderlücke und benachteiligt sie stark gegenüber größeren Projekten. Der informellen, unverbindlichen Ankündigung, diese Lücke im Rahmen der BEG zu schließen, muss so schnell wie möglich Rechtssicherheit folgen. Die Förderung kleiner Wärmenetze bis 15 Gebäude bzw. bis zu 99 Anschlüsse muss in die BEG aufgenommen werden“, so Peter. Andernfalls sei diese Förderung noch in die BEW-Förderrichtlinie aufzunehmen. Außerdem werde die Biomasse durch die BEW zu stark reglementiert, sei es durch die Betriebsstundendauer oder die Regelungen zum Einsatz der Biomasse. Während zu begrüßen sei, dass Netze unter 20 km von den Regelungen der Biomassebegrenzung ausgenommen wurden, müsse dies nun noch konkret formuliert werden. „Für die Energiewende im Wärmebereich sind jetzt alle Hebel umzulegen. Es braucht konsequentes Handeln für den Klimaschutz und Innovationen auf allen Ebenen, gerade auch im Rahmen der Förderprogramme“, so Peter abschließend.

Weitere Informationen: BEE-Stellungnahme zum Entwurf der „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“

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