Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration als oberste Gesundheitsbehörde des Landes Hessen hatte jedoch am Sonntag klargestellt, dass eine solche Interpretation der aktuellen Verordnungslage durch das Gesundheitsamt Frankfurt nicht richtig sei und auf die Zahl von 5000 Zuschauenden als absolutem Maximalwert inklusive Geimpfter und Genesener hingewiesen. Eintracht Frankfurt wurde daraufhin ein neuer abgeänderter Bescheid über die Zulassung von maximal 5000 Zuschauern für die Begegnung gegen die AS Saint-Étienne avisiert.
Gegen einen derartigen Bescheid würde Eintracht Frankfurt einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt suchen.
Dazu bestand bis zum heutigen Abend jedoch noch keine Veranlassung, da die Stadt Frankfurt am späten Nachmittag via Pressemitteilung veröffentlichte, keine rechtliche Grundlage zu sehen, die bisherige Zulassung von 10.000 Zuschauern zurückzunehmen.
„Wir teilen die Auffassung von Gesundheitsdezernent Stefan Majer sowohl in sachlicher als auch in rechtlicher Hinsicht“, betont Philipp Reschke. „Und wir bleiben natürlich darauf vorbereitet, die angekündigte Beschränkung auf 5000 Zuschauer verwaltungsgerichtlich überprüfen zu lassen, hoffen aber, dass sich die Sach- und Rechtsauffassung der Stadt Frankfurt durchsetzt. Mit Blick auf Samstag wird es aber insbesondere auch für unsere Anhänger wohl ein Geduldsspiel.“
Informationen zum Vorverkauf für das Spiel gegen AS Saint-Étienne sollen nun am morgigen Dienstag veröffentlicht werden.
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