Vor dem Hintergrund der stagnierenden Impfbereitschaft in Deutschland betonen die Verbände der Luftverkehrs- und Reisewirtschaft die entscheidende Rolle des Impfens für einen unbeschwerten Urlaub und für die schrittweise Rückkehr zur Normalität. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) und der Deutsche Reiseverband (DRV) begrüßen, dass Bund und Länder eine funktionierende Infrastruktur mit niedrigschwelligen Angeboten aufgebaut haben und dass nach anfänglichen Schwierigkeiten nun ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht. Die Verbände appellieren an die Bürger:innen, diese Angebote anzunehmen und sich impfen zu lassen – auch um sich selbst das Reisen so einfach wie möglich zu machen.  

Die Hauptgeschäftsführer von BDL und DRV, Matthias von Randow und Dirk Inger, raten Reisenden: „Impfen ist der beste Weg für ein gutes Stück Freiheit und Mobilität. Impfen schützt Sie und andere vor den Risiken einer Infektion und bringt Normalität beim Reisen zurück. Für Geimpfte ist die Reiseplanung verlässlicher und das Reisen einfacher. Bitte nehmen Sie die verfügbaren Impfangebote an. Die umfangreichen Hygienemaßnahmen entlang der ganzen Reisekette ermöglichen es allen Menschen, unbeschwert ihren Urlaub zu genießen. Aber noch viel einfacher wird es für die Reisenden, wenn sie geimpft sind. Denn einige Länder behalten bestimmte Aktivitäten vor Ort ausschließlich Geimpften vor. Mit dem Impfschutz beugen Sie solchen Überraschungen im Urlaub vor.“

Im Hinblick auf eine mögliche Anpassung der Corona-Einreiseverordnung fordern die Verbände: „Wir müssen weg von der reinen Inzidenzbetrachtung bei der Einstufung von Zielgebieten. Stattdessen muss die tatsächliche Gefährdungslage für Reisende sowie die Belastung des Gesundheitssystems in den Mittelpunkt der Überlegungen gerückt werden. Dies sollte bei der ohnehin notwendigen Anpassung der Corona-Einreiseverordnung berücksichtigt werden.“

Welche Einreiseregeln gelten für geimpfte und ungeimpfte Reisende?

Bei der Einreise von Deutschland in andere Staaten werden die Regelungen vom jeweiligen Zielland erlassen. Diese Regelungen sind unterschiedlich, die überwiegende Mehrzahl der Staaten verlangt jedoch die Vorlage eines Impfnachweises, Genesenennachweises oder negativen Testnachweises.

Für die Rückreise nach Deutschland gilt ein abgestuftes System, mit dem das Eintragsrisiko einer Infektion minimiert wird. Hierfür hat der Gesetzgeber geregelt, dass vor Betreten eines Flugzeugs nach Deutschland ein Impfnachweis, Genesenennachweis oder Negativtest vorgelegt werden muss. Dies gilt unabhängig davon, ob das Land von den deutschen Behörden als Nicht-Risikogebiet, „einfaches“ Risikogebiet oder Hochinzidenzgebiet klassifiziert ist. Dieses System hat sich als effektiv erwiesen und ermöglicht verantwortungsvolle Mobilität. Die Reise per se ist nicht Treiber der Pandemie, das hat auch das RKI bestätigt. Nach wie vor gehen rund 90 Prozent aller Infektionen in Deutschland auf Ansteckungen im Inland zurück.

Reisende mit vollständigem Impfschutz müssen bei Rückreise nach Deutschland einen Nachweis über ihren Impfschutz erbringen, idealerweise digital über CovPass, Corona-Warn-App oder eine andere App. Für die Einreise und die Befreiung von Quarantänepflichten bei Risikogebieten reicht es aus, den Impfnachweis in die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) hochzuladen. Selbst wenn ein Gebiet von einem „einfachen“ Risikogebiet zu einem Hochinzidenzgebiet hochgestuft wird, ändert sich für Geimpfte nichts. Quarantänepflichten gelten ab dem 28. Juli für Geimpfte nur dann, wenn die Reisenden aus einem Virusvariantengebiet kommen, in dem besonders aggressive Varianten im Umlauf sind, gegen die die Impfstoffe weniger gut wirken. Eine entsprechende Liste soll auf der Seite des RKI veröffentlicht werden.

Reisende ohne vollständigen Impfschutz müssen bei Rückreise nach Deutschland einen negativen Test vorlegen. Wenn sie aus einem „einfachen“ Risikogebiet einreisen, ersetzt dieser Negativtest die 10-tägige Quarantänepflicht. Wenn ungeimpfte Reisende aus einem Hochinzidenzgebiet einreisen, gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, die aber nach fünf Tagen mit einem zweiten Negativtest verkürzt werden kann. Für Reisende aus Gebieten, in denen Virusmutationen verbreitet sind, gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht ohne die Möglichkeit, diese durch einen Negativtest zu verkürzen.

Die Fluggesellschaften kontrollieren lückenlos und vorschriftsgemäß, ob die entsprechenden Nachweise vorhanden sind. In jedem Fall sollten die Reisenden vor Antritt der Reise die umfangreichen Informationsangebote von Reiseveranstaltern, Fluggesellschaften und Flughäfen wahrnehmen und prüfen, welche Einreisebedingungen im Zielland gelten und was bei der Rückreise nach Deutschland zu beachten ist.

Die wichtigsten Informationen für die Reisenden haben der Luftverkehrsverband BDL und der Reiseverband DRV auf einem Merkblatt mit einer Checkliste zusammengetragen.

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