Der BEE hat in seiner Stellungnahme den Vorschlag der EU-Kommission für die neuen Klima-, Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien kritisiert. Diese sollen ab 2022 gelten und bilden aufgrund der kürzlichen Einordnung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) als staatliche Beihilfe die Grundlage für jede kommende Novelle des Gesetzes. „Die Förderung Erneuerbarer Energien in einem weit gefassten technologieoffenen Rahmen, der lediglich auf das Kriterium der THG-Minderung abstellt, lässt die erneuerbaren Technologien als wirkungsvollste Klimaschutzmaßnahme und zentrale Säule der Energiewende fast zweitrangig erscheinen. Aufgrund langer Investitionszyklen und der langen Geltungsdauer der neuen Leitlinien besteht die Gefahr von Lock-In-Effekten, die Technologien auf Basis fossiler Energieträger künstlich im Markt halten und damit der Modernisierung unserer Wirtschaftsstruktur langfristig entgegenstehen“, kritisiert Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE).

Weitere Probleme sieht der BEE in der vorgesehenen Absenkung der Ausschreibungsgrenzen auf zunächst 400kW und ab 2026 auf 200kW. „Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien sind insbesondere im Vorfeld kapitalintensiv. Die mit der Teilnahme an einer Auktion verbundenen Kosten und Risiken bilden den zentralen Parameter und entscheiden über den Erfolg im Ausschreibungsverfahren. Dies stellt einen enormen Nachteil für kleinere und mittlere Unternehmen sowie Bürgerenergiegesellschaften dar, denn diese haben nicht den gleichen Zugang zu Fremdkapital und können auch Risiken für einen Nicht-Zuschlag nicht auf mehrere Projekte streuen“, so Peter weiter. Auch widerspreche der Entwurf damit dem Ziel der Kommission, allen europäischen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Eigenverbrauch zu ermöglichen. „So lange die Mitgliedstaaten den Eigenverbrauch in Ausschreibungen verbieten können, wird die Ausweitung der verpflichtenden Teilnahme an Auktionsverfahren direkt zu einer Reduzierung des Eigenverbrauchs führen und damit die Bürgerenergie ausbremsen. Dabei ist sie der Schlüssel für die Akzeptanz der Energiewende“, so Peter weiter. 

Weiterhin sei auch die sogenannte endogene Mengensteuerung hinderlich für den weiteren Ausbau. „Wettbewerb in Ausschreibungen erreicht man nicht durch die Verringerung der ausgeschriebenen Mengen, denn dies verletzt in erster Linie das Vertrauen der Investoren in den Markt. Stattdessen sollten vorrangig regulatorische Hindernisse wie schleppende Genehmigungsverfahren adressiert werden, die zu einer Unterzeichnung von Ausschreibungen führen. Zudem sollten nicht voll ausgeschöpfte Ausschreibungen in spätere Auktionen einbezogen werden“, fordert Peter. 

Und auch die Vorgaben zu Marktverzerrungen seien zu überarbeiten. „Die derzeit installierten Kapazitäten an Erneuerbaren Energien in der EU erzeugen nicht mehr Strom als nachgefragt wird. Das Auftreten negativer Preise wird bedingt durch ein Überangebot an fossilen und nuklearen Stromkapazitäten auf dem Strommarkt, fehlende Speicher sowie ein unflexibles Marktdesign und ist damit nicht auf die Einspeisung Erneuerbarer Energien zurückzuführen. Den Mitgliedstaaten sollte durch die neuen Leitlinien flexibel ermöglicht werden, dass die Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen so lange fortgesetzt und vergütet werden kann, wie sie durch eine Verwendung in Sektorenkopplungstechnologien den Markt nicht verzerrt." Dies würde den Druck auf die Märkte verringern und wäre ein entscheidender Schritt hin zu fairen Wettbewerbsbedingungen. „Eine pauschale Verschärfung der Pönalisierung in Zeitfenstern negativer Strompreise hingegen ist nicht zielführend“, so Peter. Der BEE habe seit langem auf die Problematik der beihilferechtlichen Genehmigungen hingewiesen und davor gewarnt. „Das Mindeste ist nun, die Rahmenbedingungen entsprechend auszugestalten, um den Erneuerbaren Energien die notwendige Priorität im europäischen Energiesystem einzuräumen“, so Peter abschließend. 

Weiterführende Informationen: 

Die BEE-Stellungnahme zu den Beihilfeleitlinien der EU-Kommission finden Sie hier.

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