Die ABBA BidCo hält nach eigenen Angaben 5.634.459 Aktien der AKASOL. Dies entspricht einem Anteil von rund 92,94 Prozent am Grundkapital der AKASOL. Die ABBA BidCo ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG.
Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der AKASOL und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der AKASOL bzw. der ABBA BidCo ab.
Die AKASOL wird den verlangten Übertragungsbeschluss auf die Tagesordnung der nächsten außerordentlichen Hauptversammlung setzen.
AKASOL ist ein führender deutscher Entwickler und Hersteller von Hochenergie- und Hochleistungs-Lithium-Ionen-Batteriesystemen für Busse, Nutzfahrzeuge, Schienenfahrzeuge, Industriefahrzeuge, Schiffe und Boote sowie Anbieter von Komplettlösungen. Mit 30 Jahren Erfahrung ist AKASOL ein Pionier in der Entwicklung und Herstellung von Lithium-Ionen-Batteriesystemen für kommerzielle Anwendungen. Die Aktien der AKASOL AG werden seit dem 29. Juni 2018 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.
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