Exakt eine Versicherung ist zumindest für stolze Hundehalter*innen unumgänglich: die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Denn während Katzen und zahme Kleintiere wie Mäuse, Hamster oder Kaninchen in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen sind, wird das Hundehalterisiko – vom knuddeligen Doodle bis zum Schäferhund – vom Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung (PHV) ausgenommen.
Das Hundehalterrisiko ist unter anderem aufgrund der verschuldensunabhängigen Haftung der Halterin bzw. des Halters sowie aufgrund des kaum steuer- und berechenbaren tierischen Verhaltens aus der PHV ausgenommen. So wäre ein Hund theoretisch in der Lage, eine Person mit einem Biss schwer zu verletzen. Schadensersatzforderungen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden können die Folge sein. Eine Absicherung ist daher unverzichtbar. „Die Jahresprämie für eine gute Tierhalterhaftpflichtversicherung liegt für einen Hund bei einem Selbstbehalt von 150 Euro bei 50 bis 80 Euro. Für Kampf- oder sogenannte Listenhunde wird es teurer, häufig sind sie auch gar nicht versicherbar“, so BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. Je nach Bundesland sind Hundehalter*innen sogar dazu verpflichtet, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen – dies gilt dann für sämtliche Hunderassen oder nur für bestimmte.
Schon gewusst? Rund 35 Millionen Hunde, Katzen, Kleinsäuger und Ziervögel lebten 2020 in deutschen Haushalten – ein Zuwachs von knapp einer Million im Vergleich zum Vorjahr. Hinzu kamen zahlreiche Zierfische und Terrarientiere. Insgesamt gab es in fast der Hälfte aller Haushalte mindestens ein Haustier. Das ist das Ergebnis einer haushaltsrepräsentativen Erhebung, die das Marktforschungsinstitut Skopos zu Beginn des zweiten Lockdowns im Herbst 2020 für den Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) e. V. und den Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e. V. (ZZF) durchgeführt hat.
Wird der tierische Neuzuwachs krank, fallen unter Umständen hohe Krankheitskosten an. Eine OP frisst schnell bis zu 2000 Euro aufwärts. Als Absicherung kommt eine Tierkrankenversicherung infrage. Doch bewahren die vor hohen Rechnungen?
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) kann Tierarztbesuche in ein teures Unterfangen verwandeln. Je nach Behandlungsaufwand und Schwere der Erkrankung rechnen Tierärzt*innen einen bestimmten Gebührensatz ab, in der Regel mindestens den zweifachen. In Städten ist sogar der dreifache Satz üblich. Auch aufwendige Behandlungen wie Operationen werden oftmals mit dem dreifachen Satz abgerechnet. Muss das Tier zum Notdienst, kann plötzlich der vierfache Satz drohen.
Bei der Tierkrankenversicherung gibt es zudem zwei Varianten: die Operationskosten- und Krankenvollversicherung. „Beide Varianten sind teuer, kompliziert und sehen in den meisten Fällen Jahreshöchstgrenzen vor. Wird das eigene Haustier tatsächlich krank, ist es dem Versicherer sogar gestattet, den Vertrag zu kündigen“, so Boss. Letztlich sollte eine Tierkrankenversicherung nur in Erwägung gezogen werden, wenn Verbraucher*innen die wichtigsten Versicherungen bereits abgeschlossen haben wie die Haftpflichtversicherung oder die Absicherung der eigenen Arbeitskraft durch beispielsweise eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
BdV-Tipp: Sollten sich Verbraucher*innen für einen Vertragsabschluss entscheiden, dann sollte dieser nicht auf die lange Bank geschoben werden. Je gesünder und jünger das Haustier, desto leichter gestaltet sich ein Neuabschluss. Komplizierter wird es bei älteren und kranken Hunden. In diesen Fällen behalten sich die Versicherer vor, eine höhere Prämie zu verlangen, die Krankheit vom Vertrag auszuschließen oder den Antrag abzulehnen.
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