- ABS, ESP und Airbags sollten zur Grundausstattung gehören
- Viel Wissen über den Fahrzeugtyp erleichtert die Besichtigung
- GTÜ-Sachverständige können das Fahrzeug vor dem Kauf begutachten und Schwachstellen aufspüren
Der Sommer ist eine gute Zeit für den Kauf eines Gebrauchtwagens. Denn die Preise erreichen dann üblicherweise ihren Jahrestiefpunkt. Schon im Frühjahr sind sie vergleichsweise günstig. Hoch geht das Preisniveau dann im Herbst, wenn viele Motorrad- und auch manche Autofahrer ein Winterfahrzeug suchen. Bei Neuwagen verhält es sich umgekehrt, besonders viele Kaufabschlüsse fallen auf das Frühjahr. Bei der Wahl eines gebrauchten Fahrzeugs empfiehlt die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH als ein wichtiges Kriterium, auf die Sicherheit zu achten.
Eine noch nicht lange zurückliegende Hauptuntersuchung ist ein guter Hinweis auf die Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs. In ganz Deutschland stehen mehr als 2.500 GTÜ-Partner bereit für eine gründliche Hauptuntersuchung. Wer nicht nur auf die Plakette schaut, sondern auch einen Blick ins Protokoll der Hauptuntersuchung wirft, kann erkennen, ob „ohne festgestellte Mängel“ geprüft wurde oder „geringe Mängel“ vorhanden sind. Mitunter haben die Prüfingenieure kleinere Schwachstellen notiert. Auf sie sollte der Autofahrer achten, um spätere Schäden zu vermeiden. Ob die Bremsen ganz gleichmäßig ziehen oder nur so gerade eben innerhalb der Toleranzen liegen ist ebenso ein Hinweis auf möglicherweise anstehende Reparaturenwie nur knapp eingehaltene Werte bei der Abgasuntersuchung (AU).
Viel über den jeweiligen Fahrzeugtyp zu wissen ist in jedem Fall hilfreich für die Besichtigung. Der „GTÜ-Gebrauchtwagenreport“ ist dafür eine ideale Quelle – die Ausgabe 2022 wird voraussichtlich im September erscheinen. In dieses von GTÜ und der „Auto Zeitung“ herausgegebene Magazin sind die Erfahrungen der GTÜ-Prüfingenieure aus mehr als fünf Millionen Pkw-Hauptuntersuchungen zusammengefasst. Gebrauchtwagenkäufer werden mit diesem Heft in die Lage versetzt, Schwachstellen von mehr als 250 Personenwagen gezielt aufzuspüren.
Zur Verfügung stehen auch die GTÜ-Sachverständigen. Denn es kann gut investiertes Geld sein, den konkreten Gebrauchtwagen vor dem Kauf prüfen zu lassen.
Bei der Wahl eines Gebrauchtwagens sollte es beim Thema Sicherheit nicht allein um gut funktionierende Bremsen, Lichtanlagen oder Stoßdämpfer gehen. Die GTÜ rät mit Nachdruck dazu, nur einen Wagen zu kaufen, der mit dem elektronischen Stabilisierungssystem ESP und Airbags ausgestattet ist. Das ebenfalls überaus sinnvolle Antiblockiersystem ABS gehört inzwischen auch bei vielen älteren Fahrzeugen zur Standardausrüstung. Ausnahmen sind in erster Linie Oldtimer. Je jünger die Fahrzeuge sind, desto häufiger sind weitere Assistenzsysteme. Vor allem Fahrzeuge der Mittel- und Oberklasse haben oftmals Lichtassistent, Notbremsassistent, Müdigkeitswarner, Spurhalteassistent oder Abstandsregeltempomat. Der gründliche Blick auf die Ausstattung kann also lohnend sein in Sachen Sicherheit mit dem künftigen Auto. Zudem erhöht sie den Verkaufswert, wenn der Wagen eines Tages wieder veräußert wird.
Händler sind zu einer mindestens zwölf Monate währenden „Sachmängelhaftung“ verpflichtet, unabhängig von einer oft zusätzlich angebotenen Gebrauchtwagengarantie. Ein privater Verkäufer kann jegliche Haftung im Kaufvertrag ausschließen.
Ob beim Händler oder Privatverkäufer, die GTÜ-Experten halten es vor dem Besuch für sinnvoll, sich Gedanken über wichtige Besichtigungspunkte zu machen. Beispiele: Bei einem gewaschenen Auto lassen sich Kratzer im Lack oder Dellen besser erkennen. Stimmen die Daten auf dem Hinweisschild im Motorraum vom letzten Ölwechsel und der abgelesene Kilometerstand nicht überein, wirft das zumindest Fragen auf. Unfallschäden können per Rechnung gut nachvollzogen werden.
Wie vertrauenswürdig ist der Verkäufer, redet er viel zu viel und vorwiegend mit Floskeln? Ein besonders günstig erscheinendes Angebot sollte besonders gründlich überprüft werden, denn die meisten Verkäufer kennen die Preise. Macht ein Verkäufer eine mündliche Zusage, sollte diese im Kaufvertrag schriftlich fixiert werden. Noch einige Tipps: Wichtig ist es, dass sich ein Käufer nicht unter Druck setzen lässt. Eine Probefahrt ist immer zu empfehlen. Und es gilt die Devise, dass vier Augen mehr sehen als zwei – also ruhig jemanden zur Besichtigung mitnehmen. Und einmal über die Entscheidung zu schlafen kann nach der ersten Begeisterung gewiss nicht schaden.
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