- Geimpfte und Genesene bei Kino- oder Restaurantbesuch nicht pauschal bevorzugen
- Ausgrenzung von Menschen mit Kontraindikation und Familien mit Kindern droht
Die Teilnahme am öffentlichen Leben darf nicht nur Geimpften und Genesenen vorbehalten sein. Der VdK spricht sich dafür aus, den Besuch eines Kinos oder Restaurants weiterhin immer auch mit einem aktuellen negativen Corona-Test zu ermöglichen. Nach wie vor gibt es keinen zugelassenen Impfstoff für Kinder unter 12 Jahren. Und für Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren gibt es nur eine eingeschränkte Empfehlung der Ständigen Impfkommission. „Würden die kostenlosen Corona-Tests abgeschafft, könnten Familien viele Freizeitangebote nicht wahrnehmen“, macht der VdK deutlich.
Laut Medienberichten plant das Bundesgesundheitsministerium im Oktober ein Ende der kostenlosen Corona-Schnelltests. Dass es auch Ausnahmen geben soll, begrüßt der VdK ausdrücklich: „Es gibt Menschen mit schweren Vorerkrankungen, bei denen eine medizinische Kontraindikation gegen die Impfung spricht. All diese Menschen müssen wie Kinder, Jugendliche oder Schwangerer die gleichen Möglichkeiten zum Besuch eines Konzerts oder eines Restaurants haben wie Geimpfte oder Genesene.“
Deshalb appelliert der VdK auch an die Event-Branche und Betreiber von Kinos und Restaurants, die mit dem Gedanken spielen, nur noch für Geimpfte und Genesene zu öffnen. Der Wunsch, wieder "ungebremst" loslegen zu können, ist verständlich. Aber dabei sollte die Auswirkung bedacht werden: die Ausgrenzung zum Beispiel der Millionen Familien mit kleineren Kindern.
Der VdK fordert, die sogenannten Bürgertests mindestens für alle Menschen ohne Impfmöglichkeit weiterhin kostenlos anzubieten. Bei einer Unterscheidung dürfen die Anforderungen an Menschen mit medizinischer Kontraindikation nicht zu streng sein. Oft steht ja auch eine individuelle Abwägung zum Nutzen und möglichen Schaden einer Impfung dahinter.
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