Stark aufgeheizte Städte, Extremwetterereignisse und Hochwasser – all diese Effekte beträfen Bauen und Sanieren massiv. Als großer CO2-Emittent sei der Gebäudesektor Ursache und Lösung im Klimaschutz, etwa bei der Abschwächung des Klimawandels sowie bei der Anpassung an die Folgen. „Die Neuausrichtung auf Bestandsbau ist dringend und zwingend“, sagt Markus Müller. Die Architektinnen und Architekten, Stadtplanerinnen und Stadtplaner sähen sich in gesellschaftlicher Verantwortung, aber noch immer würden die Pariser Klimaschutzziele nicht als handlungsleitend begriffen. Das neue Gebäudeenergiegesetz GEG etwa nennt Müller ein „Gesetz der verpassten Chancen.“
BEISPIELHAFT: Das Bundes-Gebäudeenergiegesetz GEG löste mit Inkrafttreten am 1. November 2020 drei Gesetze (Energieeinsparungsgesetz EnEG, die Energieeinsparverordnung EnEV und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG) ab. Die positive Neuerung: eine Innovationsklausel (§ 103) und (§ 107) sowie der Quartiersbezug bei der Energieversorgung. Aber: keine Verschärfung des Anforderungsniveaus für Neubauten und Bestand; unveränderte Primärenergiefaktoren und Referenzgebäude; weitgehend unverändert: Nutzungspflicht für erneuerbare Energien im Neubau.
Weitere Informationen:
Aktionsbündnis aus BAK, DUH und DGNB fordert 1 Million Gebäudesanierungen pro Jahr: www.akbw.de/link/1axc
Direkt zum Positionspapier „Formel 1-1-100-100“: www.akbw.de/link/1axb
Markus Müller, Freier Architekt/Stadtplaner (Meckenbeuren/Stuttgart) ist Präsident der Architektenkammer Baden-Württemberg, Mitglied des Vorstands der Bundesarchitektenkammer und Vorsitzender des Ausschusses Wirtschaft-Energie-Baukultur der Bundesarchitektenkammer.
Die baden-württembergische Architektenkammer (AKBW) vertritt rund 26.000 Architektinnen und Architekten (Hochbau/Innen/Landschaft) sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner. Sie ist Gründungsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) und für die Bundesarchitektenkammer im Aktionsbündnis mit DGNB und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) engagiert.
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