Die auf Kapitalmarkrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte erreichten aktuell vermehrt Schreiben des Rechtsanwaltes Hofmann, welcher betroffenen Lease Trend Anlegern unter kurzer Fristsetzung aus Sicht von CLLB rechtlich prüfungsbedürftige Vergleichsangebote unterbreitet.

Unter Mitteilung eines angeblich bestehenden negativen Kapitalkontostandes, wird den bereits geschädigten Anlegern angeboten, auf  25 % der Forderungssumme der vermeintlich berechtigten Ansprüche  zu verzichten.

Diese Vorgehensweise ist CLLB Rechtsanwälte – welche betroffene Lease Trend Anleger bereits seit über 10 Jahren vertreten und auf eine umfangreiche Expertise zurückgreifen können – bereits bekannt. Betroffenen Anlegern wird aktuell dringend geraten, sich rechtlichen Beistand zu suchen und Vergleiche nicht ungeprüft abzuschließen.

Zunächst müsste grundsätzlich geprüft werden, ob und inwieweit die behaupteten Forderungen der Lease Trend AG berechtigt und durchsetzbar sind. Für das Bestehen und die konkrete Höhe des Abfindungsguthabens trägt die Lease Trend AG die Darlegungs- und Beweislast. Deshalb muss sie dem jeweiligen Anleger unter Vorlage von konkreten Unterlagen eine rechnerisch überprüfbare und plausible Ermittlung des Abfindungsguthabens mitteilen.

Sollte dies nicht der Fall sein, bestehen nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes realistische Aussichten, dass die Forderung vor Gericht bereits nicht substantiiert dargelegt werden könnte. Betroffene Anleger sollten sich daher nicht vorschnell auf einen Vergleich einlassen. Vielmehr sollten die Forderungen durch eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Nach einer anwaltlichen Vertretungsanzeige werden Fristverlängerungen in der Regel gewährt, sodass genügend Zeitraum besteht, um eine für den betroffenen Anleger kostengünstigere außergerichtliche Lösung zu finden.

CLLB Rechtsanwälte raten daher betroffenen Anlegern, die Vergleiche nicht vorschnell und ungeprüft anzunehmen, sondern Vergleichsverhandlungen aufzunehmen und sich gegen die Forderungen zu verteidigen, notfalls auch gerichtlich.

 CLLB Rechtsanwälte verfolgt die weitere Entwicklung und wird berichten.

Über CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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