In einer Vorberichterstattung des ARD-Magazins Panorama am heutigen Abend (12. August 2021) um 21.45 Uhr zum Thema „Kampf um Wohnraum: Die unmögliche Aufgabe der Politik“ (https://www.tagesschau.de/investigativ/panorama/eigenbedarf-wohnungen-klagen-101.html) gibt die Geschäftsführerin des Kieler Mietervereins, Ann Sophie Mainitz, an, dass man mehr Fälle von vorgeschobenem Eigenbedarf beobachte. Diese Behauptung mit Zahlen zu unterlegen, versäumt sie in diesem Zusammenhang allerdings. Private Eigentümer und Vermieter mit haltlosen Behauptungen in der deutschen Medienlandschaft der Vorverurteilung preiszugeben, ist in den Augen von Haus & Grund Kiel-Geschäftsführer Sönke Bergemann äußerst beklagenswert und grenzt an politischen Aktionismus: „Die Zahl der Eigenbedarfskündigungen hat nicht zugenommen, sondern die Zahl der Gerichtsverfahren nach Kündigungen wegen Eigenbedarfs. So weist es der Deutsche Mieterbund schließlich selbst aus. Das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Vielmehr ist die Hemmschwelle, sich auf Rechtsstreitigkeiten mit dem Vermieter einzulassen, signifikant gesunken. Was vor Jahren noch hingenommen wurde, führt heute zu mehr Widersprüchen und Verfahren.“

Ebenso falsch ist die Einschätzung, dass die Gerichte in den vergangenen Jahren zahlreiche Urteile gefällt hätten, die es Eigentümern erleichtern würden, Eigenbedarf durchzusetzen. „Es ist uns schleierhaft, wie hier auf plumpe Art und Weise versucht werden soll, Medienkonsumenten bzw. Bürger irrezuführen und Falschbehauptungen als legitimes Mittel der öffentlichen Auseinandersetzung über Wohnraum salonfähig zu machen“, so Bergemann. Bester Beleg hierfür ist das in dem Artikel angeführte Beispiel einer Familie in einem Reihenhaus in Kiel-Friedrichsort, die ihre Wohnung wegen Eigenbedarfs räumen musste. Da Krankheit im Spiel war, handelt es sich fraglos um einen ungemein traurigen und tragischen Fall. Wohlgemerkt um einen von vier Fällen bei einem Wohnungsbestand von etwa 100 Wohnungen einer Eigentümergemeinschaft. „Mit solchen Meldungen soll auf die Tränendrüse gedrückt und gegen Eigentümerinnen und Eigentümer in der wirtschaftlichen Nutzung ihrer Wohnungen und Häuser aufgewiegelt werden. Dabei handelt es sich sowohl bei Eigenbedarfskündigungen als auch den Klagen gegen selbige um normale Vorgänge in einem Rechtsstaat. Es gibt keinen Grund, dies zu skandalisieren“, fasst Bergemann zusammen.

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