„Nach dem Gebäudeenergiegesetz – dem GEG – sind z. B. Dachflächen so zu dämmen, dass sie einen optimalen Wärmeschutz bieten – im Sommer gegen die Hitze und im Winter gegen unnötig hohe Heizkosten“, so der Dach-Experte. In Zahlen ausgedrückt heißt das: Bei Steildächern wird ein U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) von 0,24 gefordert. Das entspricht – je nach verwendetem Dämmmaterial – etwa einer Dämmstoffdicke von 14-18 cm. Gleiches gilt auch für die oberste Geschossdecke, wenn der Dachraum darüber nicht zu Wohnzwecken genutzt wird. Bei Flachdächern wird ein U-Wert von 0,20 gefordert, was einer Dämmschicht von 16-20 cm entspricht.
Das GEG hat zum 1. November 2020 die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt. Den Hintergrund erläutert Jörg-Dieter Mann: „Die Beheizung und Klimatisierung von Gebäude machen rund 35 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland aus“. Das entspricht jährlich etwa 120 Mio. Tonnen des Treibhausgases CO2.
„Angesichts der CO2-Bepreisung steckt in der optimierten Wärmedämmung durch den Dachdecker-Fachbetrieb ein enormes finanzielles Einspar-Potenzial“, erklärt der Obermeister der Dachdecker. „Und daher gelten die Standards des GEG nicht nur für Neubauten, sondern auch bei der Sanierung von bestehenden Gebäuden oder einzelnen Bauteilen“.
Zusätzlich hat Jörg-Dieter Mann auch gleich noch einen Tipp für eine Null-Energie-Klimaanlage, die durch Dachdecker realisiert werden kann: die Begrünung von Dächern. Im Sommer sorgt die Verdunstungskälte der Substrat- und Pflanzschicht für eine messbare Abkühlung der darunter liegenden Räume. Und die Begrünung bildet gleichzeitig einen Wasserspeicher, der große Niederschlagsmengen verzögert an die Kanalisation weiterleitet und so einen gefürchteten Rückstau im Kanalnetz verhindern kann. „Darüber hinaus sind Gründächer wertvolle Minibiotope und schaffen einen teilweisen Ausgleich zur Bodenversiegelung durch Bebauung – und das schon bei einer einzelnen Garage“.
Sowohl für Neubau als auch vor einer geplanten Sanierung stehen zahlreiche Förderprogramme (z. B. unter www.bafa.de) mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen sowie kommunale oder länderspezifische Förderungen zur Verfügung. Gerade im Sanierungsbereich bieten Steuerermäßigungen gem. § 35 c EStG über drei Jahre und 20 % der Aufwendungen einen weiteren Anreiz zum Klimaschutz.
Mehr zum Thema Energieeinsparen gibt es unter www.dachdeckerinnung.berlin
Dort sind auch die Mitgliedsbetriebe in der Nähe aufgelistet.
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