Das hat die Gesundheitsministerkonferenz am 02. August beschlossen. Anspruch auf die Auffrischung mit einem mRNA-Impfstoff haben laut Beschluss:
1. Pflegebedürftige in Heimen oder der eigenen Häuslichkeit
2. Immungeschwächte Personen
3. Höchstbetagte ab 80 Jahren
+ Personen, die den ersten vollständigen Impfschutz mit Vektor-Impfstoffen erhalten haben.
Zu beachten ist, dass eine Impfdosis zur Auffrischung erst mindestens 6 Monate nach der letzten Impfung verabreicht werden kann. Impfen sollen niedergelassene Ärzte und (mobile) Impfteams.
Der Verbund Pflegehilfe bewertet diese frühzeitige Reaktion auf die potenzielle Minderung des Impfschutzes dieser Gruppen als sehr positiv. “Pflegebedürftige sollten in unserer Gesellschaft einen besonderen Schutz genießen. Es ist ein großer Fortschritt, dass in diesem Beschluss auch die Pflege zu Hause endlich Beachtung findet”, ordnet Johannes Haas, Geschäftsführer des Verbunds die Lage ein.
In der Vergangenheit waren zu Hause Gepflegte immer wieder vernachlässigt worden. Der Verbund mahnt jedoch auch, auf die Vermeidung eines zu hohen bürokratischen Aufwands zu achten. Damit seien Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bereits genug belastet.
Der Verbund Pflegehilfe berät seit 2008 Pflegebedürftige und deren Angehörige kostenlos zu den verschiedenen Möglichkeiten für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Mit 130 Beraterinnen und Beratern und 600.000 Gesprächen allein im Jahr 2020 betreibt er die größte Pflegeberatung Deutschlands.
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