Am 1. Oktober 2021 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt. Diese soll die bisherige Abwicklung über Papierausdrucke mit mehreren Durchschriften nach und nach ersetzen.

Gelber Schein 2022 nur noch digital

Die Digitalisierung hält im Gesundheitswesen weiter Einzug. Als Nächstes wird die eAU in den Arztpraxen künftig digital erstellt und an die Krankenkassen versandt. Der Patient erhält dann nur noch einen zweifachen Ausdruck: einen zur Vorlage beim Arbeitgeber und einen für die persönliche Ablage. Dies gilt für alle gesetzlich Versicherten sowie für geringfügig Beschäftigte.

Ab 1. Juli 2022 soll auch dieses Vorgehen durch ein rein digitales Verfahren ersetzt werden. Denn dann werden die Krankenkassen die Arbeitgeber über die Krankschreibung und auslaufende Entgeltfortzahlungen informieren.

Damit wird das gesamte Verfahren nicht nur beschleunigt, sondern es entfallen auch immense Papier- und Druckkosten, die bei täglich mehreren hunderttausend ausgestellten Bescheinigungen einen enormen Kostenfaktor darstellen.

Und auch die Versicherten profitieren: Sie sparen Zeit und Aufwand, da der Versand des gelben Durchschlags an die Krankenkasse entfällt und die Krankschreibung schneller bei der Krankenkasse eintrifft. Gleichzeitig ist die fristgemäße Meldung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sichergestellt und mögliche Krankengeldzahlungen können schneller erfolgen.

Übergangszeit für Arztpraxen bis zum 31.12.2021

Arztpraxen benötigen für die digitale Erstellung und Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine entsprechende technische Ausstattung. Sie müssen über einen sogenannten eHealth-Konnektor an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein und die eAU digital über ein zertifiziertes Lesegerät mit einem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA2) signiert versenden können.

Da noch nicht alle Praxen über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügen, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2021 erwirkt. Bis dahin kann der „gelbe Schein“ also noch genutzt werden.

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