Rückenschmerzen sind ein Volksleiden. Wer hat nicht schon einmal gestöhnt: „Ich hab‘ Rücken“. Schmerzt es einmal ganz besonders, geht man zum Arzt. Wenn, ja wenn es denn eine Arztpraxis in der Nähe gibt. In Sachsen-Anhalt scheint das kein Problem zu sein. Im Entwurf des neuen Koalitionsvertrags von CDU, SPD und FDP steht unter „Ambulante und stationäre Versorgung“ zwar, die Sicherstellung der wohnortnahen ambulanten medizinischen Versorgung sei eine der größten Herausforderungen. Aber als deren Rückgrat werden die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung gesehen.

„Ohne die Leistungen der niedergelassenen Ärzte schmälern zu wollen – das seit Jahren bestehende Dilemma ist bundesweit der Mangel an Haus- und Fachärzten, vor allem in den ländlichen Regionen, inzwischen aber auch in den größeren Städten. Kaum anzunehmen, dass Sachsen-Anhalt hier die große Ausnahme darstellt“, konstatiert VKD-Präsident Dr. Josef Düllings. Das Rückgrat der Versorgung ist, gelinde gesagt, überall in schlechter Verfassung und wird stabilisiert durch die Krankenhäuser, die nicht nur die ambulante Notfallversorgung, sondern zunehmend ambulant-fachärztliche Leistungen und ambulante Diagnostik überhaupt erbringen. Dieser Trend setzt sich aktuell weiter fort. Dabei werden – und müssen – natürlich auch Netzwerke von niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern eine wichtige Rolle spielen.“

Die Position des VKD ist seit langem – und auch zur anstehenden Bundestagswahl – daher ganz klar und eindeutig: Der Verband befürwortet die weitere Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung – dies aber in einer neu zu regelnden Selbstverwaltungskompetenz der Krankenhäuser. Es kann nicht sein, dass bei ambulanten Leistungen der Krankenhäuser die Gremien der Kassenärztlichen Versorgung darüber entscheiden, welche Ärzte diese Leistungen erbringen dürfen und welche Vergütung man den Krankenhäusern dafür zugesteht. Für den VKD, aber vor allem für die Patienten, sind bei allen notwendigen Strukturveränderungen immer die Krankenhäuser die Anker der Gesundheitsversorgung. Unsere Kliniken verfügen über die entsprechenden Kompetenzen im medizinischen und pflegerischen Bereich, über die technische und bauliche Infrastruktur, aber auch über funktionierende Verwaltungen.

Die Fakten für diese Position liegen klar auf der Hand:

Die Zahlen ambulanter Behandlungen durch die Krankenhäuser sind über die Jahre immer weiter angestiegen. Allein in den ambulanten Notaufnahmen werden im Jahr durchschnittlich zehn Millionen Patienten behandelt. Hinzu kommen Behandlungen in den Ambulanzen der Hochleistungskliniken und Universitätskliniken, in den Medizinischen Versorgungszentren der Krankenhäuser. Diese Leistungen werden in Zukunft noch ausgeweitet werden, weil Behandlungen, die heute noch stationär und kurzstationär erfolgen, durch den medizinischen und technischen Fortschritt verstärkt ambulant durchgeführt werden können. Mehrheitlich sind das Leistungen, die von den niedergelassenen Ärzten nicht kompensiert werden können, auch wenn die Kassenärztlichen Vereinigungen das immer wieder behaupten. Dr. Düllings: „Die Ambulantisierung der Medizin wird am Krankenhaus stattfinden. Das ist aus Sicht des VKD ein Top-Thema der nächsten Jahre.“

Das würde außerdem das Problem des niedergelassenen Ärztemangels entschärfen – ein weiterer Fakt. Nach aktuellen Zahlen der Bundesärztekammer vom April 2021 liegt der Anteil der über 50-jährigen KV-Ärzte bei 79 Prozent. Das sind 79 Prozent, die in den nächsten zehn bis fünfzehn Jahren in den Ruhestand gehen. Ein Aderlass, der realistisch nicht aufzufangen sein wird.

Hintergrund

Die neue Landesregierung in Sachsen-Anhalt wird von einer Koalition aus CDU, SPD und FDP gebildet. Der Entwurf für einen 150 Seiten umfassenden Koalitionsvertrag wurde ausgehandelt und muss nun von den Mitgliedern – bei der FDP von einem Parteitag – noch angenommen werden. Wenn alle zustimmen, steht einer Wahl des Ministerpräsidenten im Landtag am 16. September nichts mehr im Wege.

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