Zu den Ergebnissen der KAP sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR): „Bei all den Bemühungen und als positiv zu wertenden Aktivitäten der Bundesregierung sind die Probleme der Profession Pflege nicht kleiner, sondern größer geworden. Die Arbeitsbedingungen für die Pflegenden haben sich nicht spürbar verbessert. Die Veränderungen sind allesamt halbherzig und bei den Pflegenden ist fast nichts angekommen. Der wirkliche Reformwille fehlt. Schulterklopfen hilft hier genauso wenig wie klatschen.
Regelungen zur Tarifentlohnung gelten erst in einem Jahr, über Lohnhöhen wird geschwiegen. Die Ausübung der Heilkunde für Pflegeberufe wird auf Länderebene wieder in Modellprojekte gegossen, die durch die Länder und die Krankenkassen umzusetzen sind. Es wurde nicht angedacht, die Pflegeprofession einzubeziehen.
Getätigt wurden mit der einheitlichen Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege ab Mitte 2023 nur Versprechungen in die Zukunft, für die ambulante Pflege fehlt die Personalbemessung gänzlich. Die Umsetzung einer besseren Personalbemessung in der Langzeitpflege dauert zu lange und steht zudem in ihrer vollständigen Umsetzung unter Genehmigungsvorbehalt der Bundesregierung und der Länder. Weiter fehlt es am ernsthaften Willen der Landesregierungen, eine zweijährige Pflegeassistenzausbildung bundesweit zu vereinheitlichen.
Nicht anders sieht es im Krankenhausbereich aus. Die auch hier dringend benötigte einheitliche Personalbemessung wird durch das Bundesgesundheitsministerium auf die lange Bank geschoben. Der Deutsche Pflegerat hat gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und ver.di mit der Pflegepersonal-Regelung PPR 2.0 eine wirksame und sofort umsetzbare Interimslösung zur Personalbemessung vorgelegt. Hierauf bleibt das Bundesgesundheitsministerium seit Januar 2020 eine Antwort schuldig.
Eine Finanzierungsreform der pflegerischen Versorgung mit Begrenzung der Zuzahlungspflicht in der ambulanten und stationären Langzeitpflege wurde nicht angegangen.
Wenn die KAP in der nächsten Legislatur nicht in der Bedeutungslosigkeit versinken soll, benötigen wir eine ehrliche Auseinandersetzung mit den Arbeitsbedingungen der Pflegenden und den Lebensbedingungen der Pflegebedürftigen und Ihrer Angehörigen.“
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Deutscher Pflegerat e.V. – DPR
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