Bessere Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der Pflege und eine höhere Entlohnung der Pflegekräfte sind die zentralen Ziele der vor drei Jahren gestarteten Konzertierten Aktion Pflege (KAP). Deren Ergebnisse wurden vom Bundesgesundheitsministerium, vom Bundesfamilienministerium sowie vom Bundesarbeitsministerium anlässlich der Veröffentlichung des Zweiten Umsetzungsberichts als Erfolg gewertet.

Zu den Ergebnissen der KAP sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR): „Bei all den Bemühungen und als positiv zu wertenden Aktivitäten der Bundesregierung sind die Probleme der Profession Pflege nicht kleiner, sondern größer geworden. Die Arbeitsbedingungen für die Pflegenden haben sich nicht spürbar verbessert. Die Veränderungen sind allesamt halbherzig und bei den Pflegenden ist fast nichts angekommen. Der wirkliche Reformwille fehlt. Schulterklopfen hilft hier genauso wenig wie klatschen.

Regelungen zur Tarifentlohnung gelten erst in einem Jahr, über Lohnhöhen wird geschwiegen. Die Ausübung der Heilkunde für Pflegeberufe wird auf Länderebene wieder in Modellprojekte gegossen, die durch die Länder und die Krankenkassen umzusetzen sind. Es wurde nicht angedacht, die Pflegeprofession einzubeziehen.

Getätigt wurden mit der einheitlichen Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege ab Mitte 2023 nur Versprechungen in die Zukunft, für die ambulante Pflege fehlt die Personalbemessung gänzlich. Die Umsetzung einer besseren Personalbemessung in der Langzeitpflege dauert zu lange und steht zudem in ihrer vollständigen Umsetzung unter Genehmigungsvorbehalt der Bundesregierung und der Länder. Weiter fehlt es am ernsthaften Willen der Landesregierungen, eine zweijährige Pflegeassistenzausbildung bundesweit zu vereinheitlichen.  

Nicht anders sieht es im Krankenhausbereich aus. Die auch hier dringend benötigte einheitliche Personalbemessung wird durch das Bundesgesundheitsministerium auf die lange Bank geschoben. Der Deutsche Pflegerat hat gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und ver.di mit der Pflegepersonal-Regelung PPR 2.0 eine wirksame und sofort umsetzbare Interimslösung zur Personalbemessung vorgelegt. Hierauf bleibt das Bundesgesundheitsministerium seit Januar 2020 eine Antwort schuldig.

Eine Finanzierungsreform der pflegerischen Versorgung mit Begrenzung der Zuzahlungspflicht in der ambulanten und stationären Langzeitpflege wurde nicht angegangen.

Wenn die KAP in der nächsten Legislatur nicht in der Bedeutungslosigkeit versinken soll, benötigen wir eine ehrliche Auseinandersetzung mit den Arbeitsbedingungen der Pflegenden und den Lebensbedingungen der Pflegebedürftigen und Ihrer Angehörigen.“

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Pflegerat e.V. – DPR
Alt-Moabit 91
10559 Berlin
Telefon: +49 (30) 39877303
Telefax: +49 (30) 39877304
http://www.deutscher-pflegerat.de

Ansprechpartner:
Christine Vogler
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Telefon: +49 (30) 39877-303
Fax: +49 (30) 39877-304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel