Schaum ist das am häufigsten eingesetzte Löschmittel zur Bekämpfung von Bränden der Brandklassen A und B (s. Kästchen rechts). Die Fluorverbindungen in Schaumlöschmitteln stehen u. a. im Verdacht, krebserregend zu sein. Zudem sind sie nicht oder nur schwer biologisch abbaubar und können daher unsere Umwelt belasten. Deutschland hat daher einen Vorschlag bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht, wonach bis zum Jahr 2025 die sogenannten Per- und Polyfluoralkylsubstanzen in Feuerlöschschäumen durch fluorfreie Alternativen ersetzt werden sollen.[1]
Brandklasse A
Brände fester Stoffe (hauptsächlich organischer Natur), verbrennen normalerweise unter Glutbildung
Beispiele: Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, Autoreifen
Brandklasse B
Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen
Beispiele: Benzin, Öle, Schmierfette, Lacke, Harze, Wachse, Teer
So können sich Betreiber auf ein bevorstehendes Fluorverbot in Feuerlöschern vorbereiten:
1. Beim Neukauf konkret die Brandklasse berücksichtigen
Decken Sie bei Neuanschaffungen von Feuerlöschern gezielt die vorhandenen Brandrisiken ab. Dadurch könnte der Einsatz fluorhaltiger Schaumfeuerlöscher vermieden werden:
- Brandklasse A
„In vielen Arbeitsstätten wie Büros oder Verkaufsräumen sind die Brandrisiken häufig nur der Brandklasse A zuzuordnen“, erklärt Alexander Dieterich, Teamleiter Konstruktion Feuerlöscher und fahrbare Feuerlöschgräte bei der Minimax Mobile Services GmbH. „Bei normaler Brandgefährdung sind hier in der Regel Feuerlöscher mit Effektiv-Salzlösung hervorragend geeignet, wie z. B. der WH 6 nG blue von Minimax. Das Löschmittel ist fluorfrei, umweltfreundlich, gut biologisch abbaubar und sehr leistungsstark.“, ergänzt Dieterich.
- Brandklasse B
In sensiblen Bereichen können Sie für die Brandklasse B einen CO2-Feuerlöscher bereitstellen. Das Löschmittel ist frei von Fluor, frostsicher, nicht elektrisch leitend und löscht nahezu rückstandslos. Es deckt jedoch ausschließlich die Brandklasse B ab. (Vorsicht beim Einsatz in engen Räumen!)
ABC-Pulverfeuerlöscher sind zwar fluorfrei, werden jedoch i. d. R. für Außenbereiche, Garagen, Fahrzeuge, Heizungsanlagen, chemische Industrie u. ä. empfohlen, da sie nach einem Löscheinsatz starke Verschmutzungen hinterlassen.
„Wo wegen der vorherrschenden Brandklassen A + B ein Schaumfeuerlöscher eingesetzt werden soll, sollten Sie jetzt schon ein Produkt ohne Fluorzusatz anschaffen.“, rät Alexander Dieterich (siehe nächsten Absatz).
2. Wenn Schaum, dann 100 % fluorfrei
In Bereichen mit B-Brand-Risiko ist ein Schaumfeuerlöscher zur Abdeckung der Brandkassen A + B sinnvoll. „Um zukunftssicher aufgestellt zu sein, empfiehlt es sich, ab sofort fluorfreie Schaumfeuerlöscher zu kaufen.“, so Dieterich, „Das wäre langfristig eine kosten- und umweltoptimale Lösung, denn diese müssten infolge eines Verbots nicht wieder kostenaufwendig umgerüstet oder ausgetauscht werden.“ Dieterich empfiehlt, Feuerlöscher mit einem leistungsstarken und fluorfreien Schaumlöschmittel zu wählen, die auch für Laien bedienbar und zudem nach ASR A2.2 auf die Grundausstattung anrechenbar sind. Das leistet derzeit bereits z. B. der neue WS 6 nG fluorfrei (9 Löschmitteleinheiten [LE], 27A/144B) oder der neue WS 9 nG fluorfrei (10 LE, 34A/183B) von Minimax. Mit diesen Feuerlöschern sind Sie auch bei Eintritt eines Verbotes fluorhaltiger Zusätze vorschriftsmäßig ausgestattet.
3. Beim Austausch alter/defekter Schaumfeuerlöscher fluorfreie Alternativen abwägen
Sollten Sie defekte oder veraltete Schaumfeuerlöscher austauschen müssen, lohnt sich auch hier die Überprüfung der vorherrschenden Brandklassen und Einsatzbereiche. Kann nicht auf einen Schaumfeuerlöscher verzichtet werden, empfiehlt sich der Kauf eines fluorfreien Schaumlöschers – auch wenn fluorhaltiger Schaum aktuell noch eingesetzt werden darf (ausgenommen bei Schulungen). So erfüllen die Austauschgeräte bei Eintritt des Verbots bereits die Vorlagen.
Lassen sich fluorhaltige Bestandsfeuerlöscher auf fluorfreie Geräte umrüsten?
„Wir arbeiten an Lösungen in dieser Richtung für die Minimax-Geräte.“, erklärt Dieterich. „So ohne weiteres ist ein Umrüsten jedoch nicht möglich.“, fährt er fort. „Die Weiterverwendung bestehender Löschmittelbehälter muss zunächst gesetzlich erlaubt sein. Eine Patentlösung für alle Schaumfeuerlöscher wird es auch nicht geben können, u. a. aufgrund von technischen Unterschieden bei den verschiedenen Feuerlöschertypen.“
Umgerüstete Feuerlöscher müssen auf jeden Fall eine gültige Anerkennung durch eine offizielle Zertifizierungsstelle haben. Das Typschild auf dem Löscher muss ausgetauscht und dem neuen Löschmittel angepasst sein.
Auch wenn es den Anschein erwecken könnte, eine Umrüstung sei kostengünstiger als ein kompletter Feuerlöscher-Austausch, sollten Sie mit Folgekosten rechnen, die je nach Aufwand und Gerätetyp unterschiedlich hoch sein können.
Fazit
Aktuell sind Schaumfeuerlöscher mit minimaler Fluorkonzentration erlaubt. Ein komplettes Verbot fluorhaltiger Substanzen wird jedoch aller Voraussicht nach innerhalb der nächsten Jahre erfolgen. Da Feuerlöscher eine Lebensdauer bis zu 25 Jahren erreichen können[2], sollten Sie bei Neuanschaffungen bzw. beim Ersatz alter Geräte schon jetzt auf fluorfreie Produkte zurückgreifen, um Folgekosten für Austausch oder Umrüstung vorzubeugen. Denn der erste turnusmäßige Löschmitteltausch steht in der Regel nach sechs bis acht Jahren an, so dass ein Feuerlöscher mit fluorhaltigem Schaum im Falle eines Fluorverbots spätestens dann nicht mehr neu befüllt werden darf. Achten Sie beim Kauf fluorfreier Schaumfeuerlöscher darauf, dass diese leistungsstark, nach ASR A2.2 anrechenbar und auch für den Laien bedienbar sind. Überprüfen Sie die im Betrieb vorhandenen Brandklassen, um diese gezielt mit den passenden Feuerlöschern abzudecken. In vielen Fällen der einfachen Büronutzung ist der Einsatz von Feuerlöschern mit Effektiv-Salzlösung sinnvoll und stellt für Sie die wirtschaftlichste Alternative dar. Ob und welche fluorhaltigen Bestandsfeuerlöscher technisch auf fluorfreie Löschmittel umgerüstet werden können, kann nur der jeweilige Hersteller beurteilen. Bei der Betrachtung müssen außerdem das Alter der Geräte, der Kosten-Nutzen-Faktor und die sich ggf. verändernde Brandklasseneignung berücksichtigt werden.
[2] bei vorschriftsmäßigem Einsatz und regelmäßiger Wartung/Instandhaltung
Die Minimax Mobile Services GmbH ist ein Unternehmen innerhalb der Minimax Viking Gruppe, welches insbesondere die Brandschutzsegmente
– Feuerlöscher
– Fahrbare Feuerlöschgeräte
– Löschwassertechnik
– Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
– Sicherheitsgrafiken
– Löschanlagen für Einsatzfahrzeuge
– Training und Ausbildung
abdeckt.
Für jedes dieser Segmente gibt es spezielle Kompetenzzentren, die mit einem tiefen technischen Know-how jeder Kundenanforderung gerecht werden.
Wir setzen auf Qualität aus Deutschland. Der Hauptsitz und gleichzeitige Produktionsstandort liegt am Fuße der Schwäbischen Alb in Bad Urach. Für eine flächendeckende Präsenz und die persönliche Betreuung unserer Kunden vor Ort sind ca. 360 qualifizierte Vertriebs- und Kundendienstmitarbeiter in ganz Deutschland und Österreich im Einsatz. Diese regionale Nähe sichert kurze Anfahrtswege und schnelle Reaktion.
Durch eine in sich greifende Organisationsstruktur bieten wir jedem unserer Kunden eine optimale Betreuung, vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum großen Konzern. Überregional tätigen Unternehmen mit vielen Standorten, wie beispielsweise Filialisten und Facility-Managern, bieten wir einen zentralen Ansprechpartner. Eine ebenso zentrale Servicesteuerung und eine dezentrale Auftragsabwicklung sichert ein deutschlandweit einheitlich hohes Leistungsniveau.
Der Name "Minimax" gilt mittlerweile als Sinnbild für den Feuerlöscher. Minimax Mobile Services erhielt daher die Auszeichnung "Marken des Jahrhunderts" für die Gattung "Der Feuerlöscher". Dieses Siegel und die uns übertragene Auszeichnung zeigen, dass Minimax Mobile Services für die Gattung Feuerlöscher einen Standard gesetzt hat.
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