Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat sich in den eineinhalb Jahren der Corona-Pandemie einmal mehr als Anker der Stabilität in unserem Solidarsystem bewiesen und einen maßgeblichen Anteil daran, dass wir in Deutschland bisher relativ gut durch die Pandemie gekommen sind. Als Solidargemeinschaft mit über 73 Millionen Versicherten hat sie die medizinische und pflegerische Infrastruktur für alle Menschen, die in diesem Land leben, gesichert. Sie ist dabei auch finanziell häufig in Vorleistung gegangen, hat Rettungsschirme für Ärzte, Hebammen, Physiotherapeuten und viele mehr organisiert und finanziert. Ein Eckpfeiler dieses Engagements war stets die Zusage der Politik, die gesetzliche Krankenversicherung finanziell nicht im Regen stehen zu lassen. Dieser Eckpfeiler ist heute ins Wanken geraten.

Politische Zusage nicht eingehalten

Bisher galt die politische Zusage, rechtzeitig im Spätsommer die Finanzsituation für das kommende Jahr zu klären. Per Gesetz hatte der Deutsche Bundestag festgelegt, dass der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der GKV auch im kommenden Jahr bei 1,3 Prozent gehalten werden soll. Um dies zu gewährleisten, wurden die im Hintergrund notwendigen Zwischenbilanzen und Berechnungen sowohl der Krankenkassen als auch des Gesundheitsfonds auf den August vorgezogen. Alles mit dem Ziel, in dem heutigen Gespräch des Bundesgesundheitsministers mit den Spitzen der GKV Einigkeit darüber zu erzielen, wie hoch der zusätzliche Bundeszuschuss im kommenden Jahr sein muss. Denn nur so wird eine verlässliche Planung möglich. Der GKV-Spitzenverband hat in dem heutigen Gespräch deutlich gemacht, dass für die Stabilität des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes im kommenden Jahr ein zusätzlicher Bundeszuschuss in Höhe von sieben Milliarden Euro notwendig wäre. Statt wie angekündigt in der Sache über die notwendige Höhe zu sprechen, hat der Minister mitgeteilt, dass die notwendigen Entscheidungen erst Mitte Oktober 2021 getroffen werden sollen.

Steht die Sozialgarantie in Frage?

Der Bundesgesundheitsminister hat in dem heutigen Gespräch betont, dass die gesetzliche Vorgabe gelte, den Zusatzbeitragssatz bei 1,3 Prozent stabil zu halten. Er betonte ebenfalls, dass die dafür notwendigen Finanzmittel kommen sollten und dass damit die Sozialgarantie der Bundesregierung gelte. Angesichts der erwartbar schwierigen Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl ist damit jedoch völlig offen, wie und wann dann tatsächlich die zur Stabilisierung der GKV notwendigen Entscheidungen getroffen werden.

Die Sozialgarantie der Bundesregierung für das kommende Jahr ist ausgesprochen, aber die dafür notwendige Entscheidung wird auf die Zeit nach der Wahl verschoben.

 

Über GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKVSpitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.

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