Mit deutlichen Worten kritisieren die alternierenden Aufsichtsratsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes, Dr. Volker Hansen (Arbeitgeber) und Knut Lambertin (Versicherte), die gestrige Vertagung einer Entscheidung über die notwendige Aufstockung des Steuerzuschusses für die gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2022:

„Angesichts der schwierigen Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen wäre schnelles und verbindliches politisches Handeln zur Aufstockung der Bundesmittel erforderlich. Aber Herr Spahn entzieht sich der notwendigen Entscheidung, obwohl er zuvor eine anderslautende, explizite Zusage gemacht hat.

Der weitere Prozess vor und nach der Bundestagswahl ist nun voller politischer Unwägbarkeiten. Die versprochene Einhaltung der Sozialgarantie und die Begrenzung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes auf 1,3 Prozent sind aber alternativlos, wenn die Zusatzbeiträge nicht deutlich steigen sollen. Zentral ist die Absicherung der Leistungsfähigkeit der Krankenkassen für die gesundheitliche Versorgung der Menschen.

Die gesundheitspolitische Verantwortung dafür kann auch nicht auf den Schätzerkreis abgeladen werden, der erst Mitte Oktober zusammenkommt. Denn schon gleich im Nachgang bedarf es schnellstmöglich einer Verordnung, und das mit Zustimmung des dann neu konstituierten Bundestags. Erst eine solche Verordnung macht den Bundeszuschuss in der für die Einhaltung der Sozialgarantie erforderlichen Höhe für die Haushaltsplanungen der Kassen verbindlich. Denn selbst die bereits zugesagten zusätzlichen sieben Milliarden Euro, die nach aktuellem Kenntnisstand um weitere sieben Milliarden Euro aufzustocken wären, sind für die Kassen noch gar nicht sicher.

Der Gesundheitsminister verspricht heute, mit der Sozialgarantie die Beiträge stabil zu halten, die Verantwortung schiebt er aber in einen sich gerade konstituierenden Bundestag, der bis dahin sicher noch gar keine neue Bundesregierung hat. Dabei müssen für eine seriöse Kassenführung schon Ende Oktober die Haushaltspläne der Krankenkassen stehen, und die Entscheidungsgrundlagen dafür fehlen. Das nennen wir organisierte Verantwortungslosigkeit.“

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