AUFBAU MITTELSTÄNDISCHER WIRTSCHAFTSSTRUKTUREN
Bürgschaftsbanken wenden sich gezielt den Bedürfnissen kleiner und mittlerer Unternehmen zu. Angesichts der Bedeutung der Bürgschaftsbanken als Teil der Wirtschaftsförderung in den neuen Bundesländern erklärt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: "Die ostdeutschen Bürgschafts-banken haben einen wesentlichen Beitrag zum Aufbau mittelständischer Wirtschaftsstrukturen in den neuen Ländern geleistet. Sie waren und sind eine unerlässliche Stütze für viele Existenzgründungen, wie auch für Unternehmen, die Wachstum finanzieren wollen."
BEWÄHRTES MITTEL
30 Jahre Bürgschaftsbanken stehen für 46.000 kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler, eine Million gesicherter oder neu geschaffener Arbeitsplätze und Investitionen in Höhe von 33 Milliarden Euro, die durch die verbürgten Kredite ermöglicht wurden. Berlins Regierender Bürgermeister, Michael Müller, unterstreicht: "Seit 30 Jahren leisten Bürgschaftsbanken einen bedeutenden Beitrag zur Entwicklung dieser Unternehmen. Bürgschaften sind ein bewährtes Mittel – schnell, pragmatisch und unternehmensorientiert."
REDUZIERTES RISIKO FÜR HAUSBANKEN
Bürgschaftsbanken gibt es in allen Bundesländern. Sie helfen Existenzgründern und bestehenden Betrieben, Kredite für ihre Vorhaben zu bekommen, auch wenn sie keine oder zu wenige bankübliche Sicherheiten – wie etwa Immobilien, Lebensversicherungen u. ä. – stellen können. Denn mit ihren Ausfallbürgschaften reduziert die Bürgschaftsbank das Risiko der Hausbank auf ein Fünftel. Mit der Übernahme einer Bürgschaft signalisiert sie der Hausbank zudem, dass sie das Vorhaben des Unter-nehmens für erfolgversprechend hält. Bürgschaften gibt es für alle Branchen und nahezu jedes unternehmerische Vorhaben.
WICHTIGER UND AKTIVER BESTANDTEIL DER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG
DIHK-Präsident Peter Adrian betont: "Bürgschaftsbanken sind ein wichtiger und aktiver Bestandteil der Wirtschaftsförderung für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland. Dies gilt insbesondere ange-sichts der anstehenden Herausforderungen durch demografischen Wandel, Digitalisierung und Dekarboni- sierung." Gesellschafter sind neben allen Kammern eines Bundeslandes, diverse Verbände und die drei Kreditinstitutsgruppen. Bürgschaftsbanken stellen mit Hilfe umfangreicher und effizienter Rückbürg-schaftserklärungen des Bundes und der Länder einen äußerst wichtigen Bestandteil der Finanzierung für den Mittelstand in Deutschland dar.
GEWACHSENES VERTRAUEN
"Bürgschaftsbanken begleiten Handwerksbetriebe seit vielen Jahren und sorgen dafür, dass sie auch bei fehlenden Sicherheiten Zugang zu Krediten erhalten", sagt ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer. "Auf dieser Basis ist das Vertrauen zwischen Handwerk und Bürgschaftsbanken über die vielen Jahre gewach-sen und das gute Verhältnis hat sich bewährt. Das ist ein sehr gutes Fundament für all die in der Zukunft absehbaren Finanzierungsnotwendigkeiten: Die ergeben sich nicht nur aus der wachsenden Zahl anste-hender Betriebsübergaben in Ostdeutschland, sondern auch aus den erforderlichen großen Anpassungen, vor denen Handwerksbetriebe in den nächsten Jahren durch den demographischen Wandel sowie Digita-lisierung und Klimaschutz stehen und die entsprechend finanzierte große Investitionen erforderlich machen werden."
NACHWENDEGRÜNDER SUCHEN NACHFOLGER
Auch bei der Nachfolgefinanzierung im Mittelstand sind Bürgschaftsbanken immer stärker gefragt. Bei über der Hälfte der finanzierten Existenzgründungen handelt es sich um Bürgschaften und Garantien für Unternehmensnachfolgen. "Die Nachwendegeneration", sagt Steffen Hartung, Sprecher der Bürgschafts-banken der neuen Bundesländer, "beginnt nach 30 Jahren damit, ihre Betriebe in andere Hände zu über-geben." Ein Übergang sei emotional und operativ hoch komplex. Bei der finanziellen Komponente spielen Bürgschaftsbanken eine immer wichtigere Rolle. Denn meist ist die Übernahme eines bestehenden Unter-nehmens teurer als eine Neugründung.
PATENSCHAFTEN FÜR NEUE LÄNDER
Im April 1990 konstituierte sich eine Arbeitsgruppe, die ein Konzept entwickeln sollte zur "Gründung von Bürgschaftseinrichtungen im Beitrittsgebiet der DDR". Ein Arbeitstitel, denn damals wusste niemand, ob es nur eine Bürgschaftsbank, beispielsweise in Berlin, oder mehrere geben sollte. Die DDR mit ihren damals 16 Millionen Einwohnern war vergleichbar mit dem 17 Millionen-Einwohner-Bundesland Nord-rhein-Westfalen, das eine Bürgschaftsbank hatte. Schnell zeichnete sich jedoch die Länderorganisation für die ehemalige DDR ab und es wurde entschieden, es den alten Bundesländern gleich zu tun. Das Konzept "eine Bürgschaftsbank je Bundesland" stand im August 1990. Innerhalb von vier Monaten wurden 15 Millionen D-Mark Eigenkapital bei Banken und Versicherungen gesammelt und entsprechende Gespräche mit dem Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen geführt. Dann wurden sogenannte Patenschaften gebildet, in denen ein oder zwei alte Bundesländer die Unterstützungsleistung für ein neues Bundesland übernahmen – bis zum Eintrag in das Handelsregister im Jahr 1991.
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