• Fast alle der seit dem 11. Juni 2010 abgeschlossenen Autokredite können widerrufen werden
  • Verbraucherkreditverträge enthalten fehlerhafte Angaben
  • Europäischer Gerichtshof korrigiert Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
  • Große finanzielle Vorteile für Millionen von Verbrauchern

Wenn die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt

Mit Urteil vom 09.09.2021 (Az. C-33/20, C-155/20, C-187/20) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass fast alle deutschen Autokredite noch viele Jahre nach Vertragsabschluss widerrufen werden können. Wenn Banken Darlehensverträge mit Verbrauchern abschließen, müssen sie ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht aufklären. Auch schreibt das Gesetz sog. Pflichtangaben vor, die zwingend in Verbraucherkreditverträgen enthalten sein müssen. Ist dies nicht der Fall, beginnt die zweiwöchige Widerrufsfrist für den Kreditvertrag nie zu laufen. Kreditnehmer können ihren Darlehensvertrag dann auch Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen.

Was haben deutsche Gerichte bislang entschieden?

Die deutschen Gerichte haben die Frage, wie die Belehrung über das Widerrufsrecht und auch die Pflichtangaben konkret ausgestaltet sein müssen, bisher uneinheitlich beantwortet. Der Bundesgerichthof als höchstes deutsches Zivilgericht hat in letzter Zeit eher zugunsten der Banken entschieden. Das war europarechtswidrig, sagt jetzt der EuGH. Die von den deutschen Banken verwendeten Verträge sind nicht klar und verständlich genug.

Millionen von Kerditnehmern können ihre Verträge widerrufen

Beim vorliegenden Urteil ging es um Darlehensverträge der VW Bank, der Skoda Bank und der BMW Bank. Die Pflichtangaben zum Verzugszinssatz und auch zur Vorfälligkeitsentschädigung wurden in diesen Verträgen nicht ausreichend klar und verständlich dargestellt. Auch den Einwand, es sei rechtsmissbräuchlich den Vertrag erst Jahre nach dessen Abschluss zu, ließ der EuGH nicht gelten. Von dieser Entscheidung können Millionen von Bankkunden profitieren! Denn die vom Europäischen Gerichtshof als fehlerhaft beurteilten Vertragsangaben finden sich in fast allen Kreditverträgen deutscher Banken seit Juni 2010.

Verbraucher mit KFZ-Finanzierung sollten jetzt handeln

Verbraucher, die nach dem 10.06.2010 einen Autokredit abgeschlossen haben, sollten ihren Darlehensvertrag zeitnah anwaltlich überprüfen lassen. Die Chancen stehen sehr gut, dass der Vertrag fehlerhafte Angaben enthält und bis heute widerrufen werden kann. Damit können sich Verbraucher nicht nur vorzeitig vom Vertrag lösen und ihr Auto zurückgeben, sondern auch von erheblichen finanziellen Vorteilen profitieren.

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