Alljährlich ruft die Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 17. September den Welttag der Patientensicherheit aus. Anlässlich dieses Datums verweist die AOK auf ihr Positionspapier zur Stärkung der Patientenrechte, in dem Forderungen zur Bundestagswahl 2021 konkretisiert werden.

Mehr als 5200 Beratungen aufgrund eines vermuteten Behandlungsfehlers führt ein spezialisiertes Team der AOK Niedersachsen jährlich durch. In bis zu 600 Fällen wird nach der individuellen Beratung ein Gutachten in Auftrag gegeben, um den Verdacht zu klären. Die Gutachter können in rund 30 Prozent dieser Fälle eine fehlerhafte Behandlung nachweisen. Mit einem Gutachten, das eine fehlerhafte Behandlung bestätigt, sind dann weitere Schritte möglich. Beispielsweise kann der Versicherte auf dieser Basis Schadenersatz vom Verursacher des Behandlungsfehlers fordern. Für Betroffene ist es derzeit noch sehr schwierig, einen Zusammenhang zwischen dem ihnen entstandenen Schaden und einem Behandlungsfehler juristisch nachzuweisen. Viele Patientinnen und Patienten schrecken deshalb davor zurück, ihre Ansprüche geltend zu machen oder gar vor Gericht einzuklagen.

Die AOK-Gemeinschaft legte gerade ein Positionspapier zur Stärkung der Patientenrechte vor, in dem sie konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Situation macht und ihre Forderungen zur Bundestagswahl 2021 präzisiert. Die neue Bundesregierung sollte nach der Wahl das Patientenrechtegesetz von 2013 im Sinne der Patientinnen und Patienten weiterentwickeln, so die Forderung.

„Auch in Niedersachsen haben Betroffene mit vielfältigen Problemen zu kämpfen, wenn es um ihre Patientenrechte geht. Daher sind neben einer Beschleunigung der

Verfahren bei vermuteten Behandlungs- und Pflegefehlern vor allem auch Nachbesserungen zur leichteren Beweisführung notwendig“, so Dr. Jürgen Peter, Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen.

Neben einer leichteren Beweisführung für Patienten bei vermuteten Behandlungsfehlern und Arzneimittelschäden sieht das Positionspapier höhere Anforderungen an ärztliche Informationspflichten, eine beschleunigte Schadensregulierung sowie eine bessere Unterstützung bei Schäden durch fehlerhafte Medizinprodukte wie Hüftprothesen oder künstliche Kniegelenke vor. Weitere Forderungen betreffen unter anderem Sanktionen für Leistungserbringer, die den Patientinnen und Patienten die Einsicht in ihre Behandlungsakte grundlos verweigern. Auch das Einsichtsrecht der Krankenkassen in die Behandlungsunterlagen Verstorbener im Zuge der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen muss klar geregelt werden. Außerdem sollen Ärztinnen und Ärzte verpflichtet werden, ihre Patienten über den individuellen Nutzen von Selbstzahlerleistungen, sogenannten „Individuellen Gesundheitsleistungen“ (IGeL), aufzuklären.   

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) werden Vertragsärzte und -psychotherapeuten verpflichtet, sich gegen die aus ihrer Berufsausübung ergebenen Haftpflichtgefahren abzusichern. „Aber auch Pflegekräfte oder Berufsgruppen wie Osteopathen müssen bei Fehlern entsprechend versichert sein“, sagt Dr. Jürgen Peter und betont: „Zudem sollen die mit dem GVWG festgelegten Mindest-Versicherungssummen erhöht werden, um schwere Schädigungen der Patientinnen und Patienten zumindest finanziell abzusichern.“    

Aus Fehlern lernen zum Nutzen der Patientinnen und Patienten

Insgesamt sollen Behandlungs- und Pflegefehler sowie kritische Ereignisse noch stärker als bisher als Quelle von Lernprozessen genutzt werden. Dazu fordert die AOK-Gemeinschaft einen optimierten Zugang zu Verdachts- und Schadensfällen und eine offene Fehlerkultur in allen Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Das Positionspapier steht zum Download bereit unter: www.aok.de/nds/positionspapier_patientenrechte

Die Spezialisten der AOK sind unter der kostenlosen Rufnummer 0800-2656517 zu erreichen oder über das Kontaktformular auf der Internetseite der AOK: www.aok.de/nds/patientenrechte

Über AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

Die AOK ist die größte Krankenversicherung in Niedersachsen (Marktanteil 38 Prozent). Über 2,9 Millionen Versicherte können sich auf den Schutz einer starken Gemeinschaft verlassen. Zwischen Nordsee und Harz ist die Gesundheitskasse an 121 Standorten vertreten. Die AOK beschäftigt landesweit rund 6800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Haushaltsetat beträgt in der Kranken- und Pflegeversicherung 14 Milliarden Euro.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Hildesheimer Straße 273
30519 Hannover
Telefon: +49 (511) 8701-0
Telefax: +49 (511) 8701-15989
http://www.aok.de/niedersachsen

Ansprechpartner:
Rebekka Hoffmann
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (541) 348-65121
E-Mail: Rebekka.Hoffmann@nds.aok.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel