„Wir begrüßen grundsätzlich die Verlängerung der Innovationsprämie. Aber der geplante Wegfall des CO2-Kriteriums wird den Hochlauf der Elektromobilität kurzfristig bis mittelfristig ausbremsen. Eine Vielzahl bisher förderfähiger Plug-In Hybride wird für Kunden weniger attraktiv. Diese entscheiden sich dann möglicherweise für ein Fahrzeug mit klassischem Antrieb und das kann politisch nicht gewollt sein. Die technische Herausforderung, die Mindestreichweite auf 80 Kilometer zu steigern, ist für die Automobilindustrie mittelfristig lösbar. Aber auch hier benötigt die Industrie Planungssicherheit, daher fordern wir, es hier bei der Frist von Anfang 2025 zu belassen“, sagt VDA-Präsidentin Hildegard Müller.
Dazu sagte VDIK-Präsident Reinhard Zirpel: „Nach derzeitigem Stand würde dies bedeuten, dass ca. 50 Prozent der von VDIK-Mitgliedern angebotenen Plug-In-Hybriden nicht mehr förderfähig wären. Gerade im Markthochlauf der Elektromobilität ist dies das falsche Signal. Auch kleinere und damit günstigere Fahrzeuge sind von diesen strengeren Vorgaben betroffen.“
Die Verschärfung in Form der Erhöhung der rein elektrischen Mindestreichweite auf 80 km zum 01. Januar 2024 war bisher ein Jahr später geplant. Auch dieser Einschnitt widerspricht der für die Automobilindustrie wichtigen Planungssicherheit. Die Erfüllung dieser Anforderung ist bei vielen Fahrzeugen in Verbindung mit einem Modellwechsel geplant, der sich nicht beliebig um ein Jahr vorziehen lässt. Gerade die Plug-In-Hybride stellen mit ihrer Flexibilität einen wichtigen Baustein beim Erfolg der Elektromobilität dar. Allein im ersten Halbjahr 2021 machten die Plug-In-Hybride einen Anteil von über 50 Prozent an den neu zugelassenen Fahrzeugen mit Elektroantrieb aus.
Aktuell werden Elektro-Plugin Hybride gefördert, die je gefahrenem Kilometer nicht mehr als 50 Gramm CO2 ausstoßen oder eine Mindestreichweite unter ausschließlicher Nutzung des E-Antriebs erreichen müssen. Die aktuellen Regelungen sehen vor, dass diese Mindestreichweite bei Anschaffung bis zum 31. Dezember 2021 40 Kilometer betragen. Bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. Januar 2025 wird sich die Mindestreichweite auf 60 Kilometer und bei Anschaffung nach dem 1. Januar 2025 dann auf 80 Kilometer erhöhen, um weiterhin förderfähig zu sein.
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