Nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums sollen nun jedoch maßgebliche Organisationen bei der Entwicklung des Auftrages gemäß Paragraph 137 k SGB V, der die Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus fokussiert, erst nach der Erteilung des Auftrages einbezogen werden. Dies sei empörend, heißt es in dem Brief der drei Organisationen. Im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) sei dem Bundesgesundheitsministerium die Partizipation aller beteiligten Organisationen wichtig gewesen. „Folgerichtig müssen jetzt bei der Umsetzung der KAP-Vereinbarungen die beteiligten Partner unmittelbar einbezogen werden. Einen Platz am Katzentisch, wenn die wesentlichen Weichen bereits gestellt sind, akzeptieren wir nicht.“
Die drei Organisationen fordern Spahn nun auf, die Position seines Hauses zu korrigieren und dafür zu sorgen, dass sie als maßgebliche Organisationen bei der Entwicklung des Auftrages unmittelbar einbezogen werden. „Die Beschäftigten in den Krankenhäusern müssen sich darauf verlassen können, dass alle Beteiligten an einer wirksamen und nachhaltigen Lösung arbeiten. Transparenz und Partizipation muss bei diesem, für die Pflege im Krankenhaus wesentlichen Projekt selbstverständlich von Beginn an gewährleistet sein.“
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.
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