„Das Beispiel Charité und Vivantes zeigt, dass die bisherigen politischen Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene versagt haben“, stellt Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), fest.
„Die großen Versprechungen für mehr Wertschätzung und bessere Arbeitsbedingungen für die Profession Pflege sind gescheitert. Der Streik sollte als ernstzunehmende Blaupause der Politik für die kommende Legislaturperiode genommen werden.
Seit Januar 2020 liegt mit der Pflegepersonal-Regelung PPR 2.0 ein gemeinsamer Vorschlag des Deutschen Pflegerats, der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie von ver.di für eine bessere Personalausstattung im Krankenhaus auf dem Tisch des Bundesgesundheitsministers, der sofort umgesetzt werden kann. Dazu ist es nicht gekommen.
Vivantes hat drei Bausteine zur ´Vermeidung von Belastung in der Pflege´ vorgelegt. Gemäß diesem Modell sollen u.a. nur so viele Patientinnen und Patienten versorgt werden, wie nach einem gemeinsam festgelegten Personalschlüssel versorgt werden können. Dieser Personalschlüssel kann über die PPR 2.0 ermittelt und über die Personaluntergrenzen (PpGUV) als „rote Linie nach unten“ abgesichert werden. Mittels unabhängiger wissenschaftlicher Begleitung soll dann untersucht werden, ob dieses Modell Wirkung zeigt und die Pflege spürbar entlastet.
Einige der Punkte des Modells wie ´Belastung zu vermeiden, Ausbildung zu fördern und Arbeitsbedingungen zu verbessern´ sind aus der Konzertierten Aktion Pflege bereits bekannt. Deren Zwischenergebnisse wurden von der Bundespolitik jüngst gefeiert. Da die PPR 2.0 nicht umgesetzt wurde, ist in der Praxis der Profession Pflege jedoch kaum etwas angekommen.
Es ist keine Zeit mehr für Diskussionen darüber, was zu tun ist. Die Fakten liegen auf der Hand. Es muss jetzt gehandelt werden. Der Berliner Senat hätte nun die Möglichkeit, die Pflege wirksam zu unterstützen. Die PPR 2.0 ebenso wie eine dauerhaft gesicherte Finanzierung für das nötige Pflegepersonal im Krankenhausbereich sind Maßnahmen, die endlich zu Verbesserungen bei der Versorgung der Patientinnen und Patienten führen.“
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Deutscher Pflegerat e.V. – DPR
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