Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) zeichnet den Kölner Verein mittendrin e.V. mit dem Rheinlandtaler in der Kategorie Gesellschaft für sein inklusives Engagement aus. Mittendrin e.V. gehört zu den profiliertesten Kräften im Land, die das Ziel der Inklusion verfolgen. Mit praktischen Hilfestellungen und durch gesellschaftlichen und politischen Diskurs versucht der Verein, die Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in allen Stufen des Bildungssystems und im Alltag voranzutreiben. Durch gute Bedingungen des Lernens und Zusammenlebens in der Schule sollen auch alle anderen Kinder ein besseres Lebensumfeld vorfinden. Damit soll die Chance wachsen, dass Zusammenhalt und gegenseitiger Respekt zwischen den Kindern gestärkt werden.

Der Verein mittendrin e.V. wurde 2006 gegründet. Bereits im Jahr 2007 fand der Kongress „Eine Schule für Alle. Warum macht Integration schlau?“ an der Universität Köln statt. Seit 2008 gibt es eine unabhängige Beratung für Eltern und Schüler*innen. 2009 und 2010 folgten in Köln das Festival „Jeder ist anders jeck“ und der Kongress „Eine Schule für Alle. Vielfalt Leben!“ sowie ein Inklusionsfest am Landtag in Düsseldorf. Im Mai 2013 hat der Verein ein eigenes Ladenlokal eröffnet, in dem Eltern von Kindern mit Behinderung rund um das Thema inklusive Bildung Beratung angeboten wird. Zum Schuljahr 2014/2015 startete das vom Verein konzeptionierte Poolmodell für Schulbegleitung an der Offenen Schule Köln im Auftrag der Stadt Köln. 2015 startete die Kampagne „Inklusion – schaffen wir!“ mit prominenten Unterstützer*innen und das Projekt „Coaches für inklusive Bildung“ zur Unterstützung Kölner Schulen auf dem Weg zur Inklusion. Mittendrin e.V. erhielt 2015 den Inklusionspreis NRW. Anfang 2016 startete die barrierefreie Konzert-Reihe „Inclusion Infusion“ im Kölner Stadtgarten; weitere Konzerte folgten in den nächsten Jahren. Ebenfalls in 2016 wurde das Projekt „Chillen inklusive“ ins Leben gerufen. Der Verein hilft dabei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in Köln, geeignete Angebote in ihrem Viertel zu finden und unterstützt andererseits Einrichtungen dabei, inklusiv zu werden. Im Jahr 2017 fand der vorerst letzte große Kongress unter dem Motto: „Eine Schule für Alle. Inklusion schaffen wir!“ statt.

Zur Verleihung des Rheinlandtalers laden wir Sie herzlich ein:
Donnerstag, 30. September 2021 um 17 Uhr
im LVR-Landeshaus (Nordfoyer),
Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln

Nach der Laudatio von Karin Schmitt-Promny M.A., stellvertretende Vorsitzende der Landschaftsversammlung Rheinland, spricht Andreas Wolter, Bürgermeister der Stadt Köln, ein Grußwort. Abschließend hält Eva-Maria Thoms, Vorsitzende des Vereins mittendrin e.V., eine Dankesrede.

Im Rahmen der Veranstaltungsdurchführung wird ein an der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW orientiertes Hygienekonzept zum präventiven Schutz vor einer Ansteckung mit COVID-19 Anwendung finden. Daher kann nur eine beschränkte Anzahl an Journalist*innen teilnehmen. Wir bitten Sie daher um eine vorherige Anmeldung per Mail (michael.sturmberg@lvr.de). Vor Ort müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten, Ihre Kontaktdaten hinterlegen sowie einen Test-, Genesenen- oder Impfnachweis vorlegen. Bringen Sie außerdem bitte Ihre eigene medizinische Maske (mindestens MNS-Maske/OP-Maske oder höherwertiger Standard) mit. Bitte haben Sie Verständnis, dass ein Einlass zu der Veranstaltung nur unter Einhaltung dieser Bedingungen möglich ist.

Der LVR macht unter dem Slogan „LVR. Rheinland. Ausgezeichnet.“ herausragende Verdienste im Hinblick auf gesellschaftliches und kulturelles Engagement sowie besondere kulturwissenschaftliche oder künstlerische Leistungen sichtbar, indem er verschiedene Auszeichnungen und Preise verleiht. Im Jahr 2020 wird der Rheinlandtaler insgesamt 27 Mal in den Kategorien „Gesellschaft“ und „Kultur“ verliehen. Diesen Preis können Personen, Organisationen oder Unternehmen erhalten, die sich in besonderer Weise im Rheinland engagieren und dabei die Werte und Leitgedanken des LVR leben. Zu der Kategorie „Gesellschaft“ gehören unter anderem die Themengebiete Soziales, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder von Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie Bildung und Erziehung. Über die Vergabe der Auszeichnung entscheidet der Ausschuss für Inklusion der Landschaftsversammlung Rheinland.

Weiterführende Informationen über die Preise des LVR und die damit verbundenen Verdienste stehen unter www.rheinland-ausgezeichnet.lvr.de zur Verfügung.

 

Über Landschaftsverband Rheinland

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 20.000 Beschäftigten für die 9,7 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landschaftsverband Rheinland
Kennedy-Ufer 2
50679 Köln
Telefon: +49 (221) 809-0
Telefax: +49 (221) 809-2200
http://www.lvr.de

Ansprechpartner:
Michael Sturmberg
Telefon: +49 (221) 809-7084
Fax: +49 (221) 8284-4598
E-Mail: michael.sturmberg@lvr.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel