Die LFK hat ein Bußgeld in Höhe von 9.500 € gegen die Influencerin Fabia Bengs festgesetzt. Sie hatte mit ihren Beiträgen auf Instagram wiederholt gegen die im Medienstaatsvertrag definierte Pflicht zur Werbekennzeichnung verstoßen. Damit setzt die Landesmedienanstalt einen Beschluss der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) um. Dem Bußgeldverfahren waren mehrere Informationsschreiben der LFK sowie eine förmliche Anhörung vorausgegangen, auf die jedoch nicht oder nur unzureichend reagiert wurde.

Werbung muss klar erkennbar sein
In den Monaten März und April 2021 konnten auf dem Instagram-Profil der Influencerin insgesamt 19 Verstöße gegen die sich aus § 22 Abs. 1 Satz 1 Medienstaatsvertrag (MStV) ergebenden Pflichten zur Werbekennzeichnung festgestellt werden, was gemäß § 115 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 MStV eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Laut dem Medienstaatsvertrag muss Werbung nämlich klar gekennzeichnet sein – und zwar unabhängig ob im Fernsehen, Radio oder Internet. Dies war bei den betreffenden Instagram-Beiträgen nicht der Fall.

Transparenz ist zentrales Gebot der Werbeaufsicht
Als Landesmedienanstalt ist die LFK dafür zuständig, bei Telemedienangeboten, deren Anbieter ihren Sitz in Baden-Württemberg haben, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des Medienstaatsvertrags sicherzustellen. Hierzu gehört eine klare Trennung von redaktionellen und werblichen Inhalten – und zwar auch auf Social-Media-Kanälen. „Nutzerinnen und Nutzer müssen wissen, wann sie unabhängige Informationen und wann sie Werbung, also bezahlte Hinweise auf Angebote oder Produkte, erhalten“, erläutert LFK-Präsident Dr. Wolfgang Kreißig. „Im Dialog und mit den auf unserer Website veröffentlichten Leitfäden stellen wir Influencerinnen und Influencern umfassende Informationen zu ihren Kennzeichnungspflichten bereit. Wenn die medienrechtlichen Vorgaben trotzdem nicht umgesetzt werden, gehen wir aber eben auch mit Bußgeldern gegen Verstöße vor.“

 

Über LFK – Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg

Die LFK ist die Medienanstalt für Baden-Württemberg. Sie lizenziert und beaufsichtigt den privaten Rundfunk, weist Übertragungskapazitäten zu und entwickelt und fördert eine vielfältige Medienlandschaft. Sie setzt sich für Meinungsfreiheit und -vielfalt ein, gerade auch auf digitalen Verbreitungswegen, Telemedien und Social Media. Die LFK ist außerdem zuständig für den Jugendmedienschutz und die Vermittlung von Medienkompetenz. Hierzu engagiert sie sich in zahlreichen Projekten und bietet Aus- und Fortbildungsmaßnahmen an.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

LFK – Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg
Reinsburgstraße 27
70178 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 66991-0
Telefax: +49 (711) 66991-11
http://www.lfk.de

Ansprechpartner:
Eva-Maria Sommer
E-Mail: presse@lfk.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel