Klarheit erhoffen sich mehr als 1.300 Betroffene, die Finanzwelt, beteiligte Juristen, sowie die Verbraucherschützer*innen aus Sachsen und ganz Deutschland vom anstehenden Gerichtstermin. Dann verhandelt der Bundesgerichtshof die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig.

Wir stehen vor Ort für erste juristische Einschätzungen, Hintergrundgespräche und Interviews zur Verfügung:

Wann: 6. Oktober 2021 – 11 Uhr

Wo: Bundesgerichtshof Karlsruhe
Sitzungssaal E101

Interviews: Andreas Eichhorst, Vorstand Verbraucherzentrale Sachsen
Andrea Heyer, Finanzexpertin Verbraucherzentrale Sachsen
Michael Hummel, Justitiar Verbraucherzentrale Sachsen

Orga: Christina Siebenhüner, Team Kommunikation (vor Ort)
Gordon Oslislo, Team Kommunikation (vor Ort)
Sabine Breidel, Team Kommunikation (in Leipzig)

Die sächsischen Verbraucherschützer*innen gehen davon aus, dass in den Verträgen „Prämiensparen flexibel“ über viele Jahre die Zinsen zum Nachteil der Sparenden angepasst wurden. Die Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Leipzig wurde im Mai 2019 eingereicht. Bis zur Verhandlung in erster Instanz am Oberlandesgericht Dresden am 22. April 2020 hatten sich rund 1.300 Prämiensparende der Klage angeschlossen.

Für die optimale Koordination, melden Sie Ihre Interviewwünsche gern vorab bei uns an und beachten Sie die Hinweise des Bundesgerichtshofes.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Katharinenstraße 17
04109 Leipzig
Telefon: +49 (341) 69629-0
Telefax: +49 (341) 6892826
http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de

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