Zusätzliche öffentliche Investitionen von mindestens 460 Milliarden Euro, ein Transformationsfonds, der bei der Einführung klimaneutraler, aber aktuell noch teurer Produktionstechniken unterstützt, eine zügige Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro, ein Ausgleich von steigenden CO2-Preisen, der einerseits Privathaushalte mit niedrigen Einkommen und andererseits die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Industrie schützt, Ausbau von Weiterbildungsangeboten und Stärkung der Mitbestimmung: Das sind Weichenstellungen, mit denen die nächste Bundesregierung sicherstellen kann, dass Deutschland Mitte des 21. Jahrhunderts ein wohlhabendes Land mit starker, klimagerechter Wirtschaft und funktionierendem gesellschaftlichen Zusammenhalt sein wird. Sie sind notwendig, machbar und finanzierbar. Werden die daraus folgenden positiven Effekte auf dem Arbeitsmarkt mit Reformen kombiniert, die bislang vernachlässigte Beschäftigungsressourcen erschließen, stärkt das auch die Finanzbasis der sozialen Sicherungssysteme, insbesondere der Rentenversicherung. Zu diesen Ergebnissen kommen Forscherinnen und Forscher der Hans-Böckler-Stiftung. Diese Weichenstellungen sollten in allen kommenden Sondierungs- und Koalitionsgesprächen auf dem Programm stehen, empfehlen die wissenschaftlichen Direktorinnen und Direktoren der vier Stiftungs-Institute IMK, WSI, I.M.U. und HSI in einer neuen Kurzanalyse.*

"Es geht angesichts des enormen Transformationsbedarfs nicht um die Entscheidung: mehr Staat oder mehr Markt und Unternehmen. Beide Sektoren müssen in den kommenden Jahren große Anstrengungen unternehmen. Der Staat hat aber eine besondere Kompetenz in Krisen- und Umbruchphasen, wie nicht zuletzt die Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise vor einem Jahrzehnt und die aktuelle Corona-Krise gezeigt haben. Zudem kann und muss er als demokratisch legitimierter Akteur den sozialen Zusammenhalt im Blick haben und Partizipationsmöglichkeiten sicherstellen. Keine dieser Rollen darf vernachlässigt werden. Nur so wird eine sozial-ökologische Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft die nötige Akzeptanz bei den Menschen finden", erklären Prof. Dr. Sebastian Dullien (IMK), Prof. Dr. Bettina Kohlrausch (WSI), Dr. Daniel Hay (I.M.U.) und Dr. Johanna Wenckebach (HSI).

Die fünf Punkte:

1. Zusätzliche öffentliche Investitionen von mindestens 460 Milliarden Euro in den kommenden zehn Jahren sind nötig – und finanzierbar

Aufgrund von Jahren niedriger öffentlicher Investitionstätigkeit besteht massiver Nachholbedarf bei der Infrastruktur (einschließlich jener für Dekarbonisierung und Digitalisierung) sowie Bildung. Die für eine Beseitigung der Lücken notwendigen Summen haben das Institut für Makroökonomie der Hans-Böckler-Stiftung (IMK) und das Institut der deutschen Wirtschaft 2019 über die kommenden zehn Jahre auf etwa 460 Milliarden Euro geschätzt (siehe auch die Quellenverweise in der Kurzanalyse und die Links unten). Da seitdem die Klimaziele weiter verschärft worden sind, was die öffentlichen Investitionsbedarfe bei der Dekarbonisierung noch einmal erhöht, dürfte diese Summe eher am unteren Rand dessen liegen, was derzeit notwendig ist, um Deutschland zu einer wettbewerbsfähigen und klimaneutralen Industrienation zu machen.

Diese Summen lassen sich absehbar nicht durch Umschichtungen in den öffentlichen Haushalten finanzieren. Wenn aus politischen Gründen Steuererhöhungen ausgeschlossen sind, lassen sie sich nur durch eine zusätzliche Kreditaufnahme finanzieren. Eine solche Kreditaufnahme ist innerhalb der Regeln der Schuldenbremse möglich, indem Investitionsgesellschaften genutzt werden. "Dieser Weg sollte beschritten werden, da die zusätzlichen öffentlichen Investitionen zentral sind für künftigen Wohlstand", sagt IMK-Direktor Sebastian Dullien. Simulationsrechnungen des IMK zeigen, dass ein kreditfinanziertes Investitionsprogramm dabei nicht nur bis Mitte des Jahrhunderts zu höherem Wachstum führen würde, sondern wegen dieser Wachstumseffekte mittelfristig sogar die Schuldenquote unter das Niveau fallen würde, das sich ohne die Zusatzinvestitionen ergeben hätte.

2. Dekarbonisierung und Beschäftigungssicherung: Transformationsfonds für Unternehmen, Qualifizierung für Beschäftigte

Eine wichtige Herausforderung bei der anstehenden Dekarbonisierung ist, diese sozial gerecht zu gestalten. "Das ist nicht zuletzt zentral, wenn der gesellschaftliche Rückhalt für die Klimawende dauerhaft erhalten bleiben soll", sagt Dullien. Das IMK hat deshalb Eckpunkte für eine möglichst wirksame Kompensation an ärmere Haushalte für die absehbar höheren CO2-Preise entwickelt. Daneben ist nach Analyse der Forschenden der Hans-Böckler-Stiftung "von herausragender Bedeutung, den Prozess so zu gestalten, dass Beschäftigung gesichert wird und insbesondere `gute Jobs´ (mit entsprechender Bezahlung, Absicherung und Arbeitsschutz) erhalten bleiben". Um dies zu gewährleisten, sind vier Punkte wichtig: Erstens muss die internationale Konkurrenzfähigkeit der deutschen Industrie auch bei steigenden CO2-Preisen gewährleistet sein, etwa durch einen Grenzausgleich für CO2 oder einen wirksamen Klimaclub. Zweitens sollten die Unternehmen mit Eigenkapital und ähnlichen Finanzierungsinstrumenten unterstützt werden, wenn die Risiken von CO2-neutralen Großinvestitionen schnelle Investitionen behindern. Hier bietet sich ein Transformationsfonds an, für den das IMK ebenfalls ein Konzept skizziert hat. Drittens sollten konkret CO2-neutrale Technologien gefördert werden, deren Betriebskosten bei derzeit noch niedrigen CO2-Preisen nicht rentabel sind, etwa durch Carbon Contracts for Difference. Viertens muss der Staat bei der Weiterbildung von Beschäftigten unterstützend eingreifen, etwa mit einem Transformationskurzarbeitergeld.

3. Mitbestimmung: Gesetzeslücken schließen. Denn Partizipation nützt Beschäftigten und dem gesamten Unternehmen, insbesondere in Umbruchphasen

Bei diesen Fragen sollte nach Analyse der Expertinnen und Experten auch beachtet werden, dass die Rahmenbedingungen von Transformation und Beschäftigungssicherung auch in Betrieben verhandelt werden, von Gewerkschaften und Betriebsräten. Ihre Mitbestimmung zu sichern und auszubauen, ist ein Hebel für mehr Gerechtigkeit bei den anstehenden Verteilungsfragen. Hinzu kommt: Unternehmen mit starker Partizipation der Beschäftigten sind wirtschaftlich erfolgreicher, wie verschiedene wissenschaftliche Studien zeigen. Das gilt insbesondere in Wirtschaftskrisen und Umbruchsituationen, wie eine Untersuchung der Wirtschaftsprofessoren Marc Steffen Rapp von der Universität Marburg und Michael Wolff von der Universität Göttingen anhand der Finanz- und Wirtschaftskrise ergeben hat.
"Die Forschung legt nahe, Mitbestimmung nicht nur als demokratische Errungenschaft zu begreifen, die essenziell ist für eine soziale Marktwirtschaft. Man kann auch gut belegen, dass sie geradezu ein Wettbewerbsvorteil ist", sagt Daniel Hay, wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung. Trotzdem wird Mitbestimmung in vielen großen Unternehmen ausgehebelt, weil die geltenden Gesetze Lücken haben oder Verstöße nicht wirksam sanktioniert werden können. Mindestens 2,1 Millionen Beschäftigten in Deutschland wird paritätische Mitbestimmung dadurch vorenthalten. Dem könnte der Gesetzgeber Einhalt gebieten.
Das I.M.U. hat den gesetzlichen Reformbedarf identifiziert. Konkret schlagen die Rechtsexperten des Instituts unter anderem eine gesetzlich bindende Klarstellung vor, dass die Mitbestimmungsgesetze in allen kapitalistisch strukturierten Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten gelten – unabhängig von der Rechtsform. Das gilt insbesondere auch für Unternehmen mit Konstruktionen in ausländischer Rechtsform. Zudem halten sie eine Absicherung des Mitbestimmungsniveaus bei Umwandlung in europäische Rechtsformen wie die Europäische Aktiengesellschaft (SE) für dringend nötig: Wächst das Unternehmen, muss die Mitbestimmung mitwachsen. Das Einfrieren eines mitbestimmungslosen Zustands bzw. auf niedrigem Niveau lässt sich so ausschließen. Mitbestimmung in Europa sollte auch über eine Rahmenrichtlinie gesichert werden, die europäische Mindeststandards zu Unterrichtung, Anhörung und unternehmerischer Mitbestimmung definiert.
Hinzu kommen nach Analyse des I.M.U. bislang ungenutzte Möglichkeiten, die Mitbestimmung zu modernisieren und zu stärken. So sollte unter anderem durch einen neuen Schlichtungsmechanismus verhindert werden, dass strategische Entscheidungen bei Zukunftsfragen mit Personalbezug im Aufsichtsrat über die Köpfe der Arbeitnehmer hinweg gefällt werden (weitere Reformvorschläge in der Kurzanalyse).

4. 12 Euro Mindestlohn: Armutsfeste Löhne stärken die Wirtschaftsleistung und sichern den sozialen Zusammenhalt

In Folge des Ausbaus des Niedriglohnsektors haben die unteren Einkommen in Deutschland in der letzten Dekade zunächst reale Verluste hinnehmen müssen. Zwar steigen seit der Einführung des Mindestlohns auch die Einkommen der unteren Einkommensgruppen, doch konnten sie nur sehr bedingt zu den mittleren und oberen Einkommensgruppen aufschließen. Ein Ergebnis dieser Entwicklung sind hohe Armutsraten trotz einer vergleichbar guten Arbeitsmarktlage.

Diese Entwicklung wirkt auf das Gesellschaftsgefüge in zweierlei Hinsicht destabilisierend: Zum einen schwächen Löhne, die nicht armutsfest sind, die sozialen Sicherungssysteme, beispielsweise das Rentensystem. Zum anderen gefährdet die Erfahrung, dass Arbeit nicht vor Armut schützt, das Vertrauen in grundlegende Mechanismen der sozialen und demokratischen Gesellschaftsordnung. Niedrige Einkommen, aber auch ein geringes Vertrauen darauf, dass es in Deutschland gerecht zugeht, stärken anti-demokratische Einstellungen.

"Eine faire Lohnstruktur ist daher eine wichtige Säule, um den sozial-ökologischen Wandel so zu gestalten, dass die notwendigen gesellschaftlichen Veränderungen von der Mehrheit der Bevölkerung getragen werden. Dafür ist ein armutsfester Mindestlohn, der möglichst schnell auf 12 Euro erhöht werden sollte, ein wichtiger Baustein," sagt Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.
Eine solche Erhöhung bringt unmittelbar rund acht Millionen Beschäftigten eine Verbesserung ihres Lohns, zusätzlich dürfte eine Anhebung auch auf Löhne etwas über 12 Euro ausstrahlen. Sie steigert zudem die deutsche Wirtschaftsleistung langfristig um circa 50 Milliarden Euro im Jahr und erhöht die Staatseinnahmen um jährlich rund 20 Milliarden Euro, was einen wichtigen Beitrag für die Finanzierung öffentlicher Investitionen leisten kann. Besonders Frauen, deren Situation auf dem Arbeitsmarkt sich im Zuge der Corona-Krise eher verschlechtert hat, würden von einer Erhöhung des Mindestlohns profitieren.

Zentrale Säule der sozialen Marktwirtschaft bleibt die Sozialpartnerschaft, deren strukturelle Rahmenbedingungen sich jedoch massiv verändert haben. Die nächste Bundesregierung muss neben dem Mindestlohn deshalb weitere Maßnahmen ergreifen, um die Erosion der Tarifbindung zu stoppen, die sich seit Jahren beobachten lässt. Hierzu gehört die Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen, ein Bundestariftreuegesetz und eine Stärkung der Verbände. "Der Mindestlohn stützt als verbindliches Mindestmaß die Tarifautonomie" sagt Johanna Wenckebach, wissenschaftliche Direktorin des Hugo-Sinzheimer-Instituts (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

5. Rente: Beschäftigungsreserven heben, um Alterssicherung finanziell zu stabilisieren. Keine voreiligen Festlegungen zum Rentenalter

Bei der Rente besteht eine zentrale Herausforderung darin, das bestehende umlagefinanzierte System soweit zu stabilisieren, dass das heutige Rentenniveau gesichert wird ohne einen massiven Anstieg von Beiträgen oder Steuerzuschüssen zu verursachen. Eine wichtige, aber unterbelichtete Stellschraube für eine solche Stabilisierung ist der Umfang der Erwerbstätigkeit. Zwar ist die Erwerbsquote in Deutschland in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen, insbesondere bei Frauen ist aber ein beträchtlicher Teil davon noch marginale Beschäftigung oder Teilzeit mit geringer Stundenzahl. Würde Deutschland eine Erwerbstätigkeit wie Schweden erreichen, wäre ein beträchtlicher Teil der Finanzierungsprobleme der Rentenversicherung gelöst. Das ergeben Untersuchungen von WSI und IMK in Kooperation mit der Arbeiterkammer Wien. Deshalb sollte für die kommenden Jahre ein Fokus auf der Ausweitung der Erwerbstätigkeit liegen – durch Ausbau der Kinderbetreuung oder gezielte Bildungsangebote für Langzeitarbeitslose.

Darüber hinaus würde das Einbeziehen von Selbständigen in die Rentenversicherung das Finanzierungsproblem über die kommenden Jahre mildern. Die Corona-Krise hat zudem gezeigt, dass Selbstständige nicht ausreichend vor sozialen Risiken geschützt sind. Die Einbeziehung von Selbstständigen in die Rentenversicherung ist daher insbesondere in Zeiten des digitalen Wandels der Arbeitswelt und der Zunahme hybrider Beschäftigungen erforderlich.

Nach aktueller Rechtslage steigt ohnehin das Renteneintrittsalter bis zum Jahr 2030 auf 67 Jahre. In welchem Umfang danach eine weitere Erhöhung sinnvoll oder gar notwendig ist, lässt sich heute noch nicht genau absehen. In der Vergangenheit haben dabei gängige Prognosen die künftigen Probleme der Rentenversicherung deutlich überschätzt. Aus diesem Grund sollte derzeit von Festlegungen zum Renteneintrittsalter nach 2030 abgesehen werden.

*Sebastian Dullien, Daniel Hay, Bettina Kohlrausch, Johanna Wenckebach: Sondierungen: Fünf Themen, die jede neue Regierung anpacken muss. Kommentar der Hans-Böckler-Stiftung Nr.1, Oktober 2021. Download: Sondierungen: Fünf Themen, die jede neue Regierung anpacken muss – https://www.boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-008138

Links zu den in der Analyse zitierten Studien (verlinkt sind zunächst Pressemitteilungen und Zusammenfassungen, an deren Ende finden Sie Links zu den Volltexten):

Öffentliche Investitionen:

450 Milliarden Euro Extra-Investitionen über 10 Jahre bringen große Fortschritte für zukunftsfähige Wirtschaft – https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-450-milliarden-euro-extra-investitionen-ueber-10-jahre-bringen-grosse-fortschritte-fuer-18613.htm

Öffentliche Investitionsgesellschaften erlauben kreditfinanzierte Investitionen Schuldenbremsen-konform – https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-offentliche-investitionsgesellschaften-27688.htm

Kreditfinanzierte Investitionsoffensive lohnt sich auch für künftige Generationen – Mehr Wachstum, aber keine höhere Schuldenquote – https://www.imk-boeckler.de/de/pressemitteilungen-15992-kreditfinanzierte-investitionsoffensive-mehr-wachstum-keine-hoehere-schuldenquote-33141.htm

Dekarbonisierung und Beschäftigungssicherung:

Klimaschutz sozialverträglich gestalten – https://www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-klimaschutz-sozialvertraglich-gestalten-33807.htm

Staatlicher Beteiligungsfonds von 120 Milliarden Euro beschleunigt klimagerechte Transformation der deutschen Wirtschaft – https://www.imk-boeckler.de/de/pressemitteilungen-15992-staatlicher-beteiligungsfonds-29918.htm

Mitbestimmung stärken:

https://www.boeckler.de/de/tagungsberichte-18029-umgehung-von-mitbestimmung-kann-man-stoppen-33217.htm

Mindestlohn und Tarifbindung:

Mindestlohn von 12 Euro bringt Millionen Beschäftigten Lohnverbesserung sowie höheres Wachstum – keine negativen Auswirkungen auf Beschäftigung – https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-mindestlohn-von-12-euro-lohnverbesserung-wachstum-keine-negativen-auswirkungen-35172.htm

Wer profitiert von 12 Euro Mindestlohn? Neue Studie zeigt die 50 Berufe mit der stärksten Wirkung – https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-wer-profitiert-von-12-euro-mindestlohn-neue-studie-zeigt-die-50-berufe-35515.htm

https://www.wsi.de/de/analysen-zur-tarifbindung-34899.htm

Alterssicherung und Beschäftigung:

Belastungsanstieg durch demografischen Wandel lässt sich auf ein Drittel bis ein Fünftel reduzieren – https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-belastungsanstieg-durch-demografischen-wandel-laesst-sich-auf-ein-drittel-bis-ein-3169.htm

Selbstständige: Gut ein Drittel hat in der Corona-Krise Einkommen verloren – Pandemie legt Lücken beim Sozialschutz offen – https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-selbststandige-gut-ein-drittel-hat-in-der-corona-krise-einkommen-verloren-35559.htm

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