Statt auf den Emissionshandel für Wärme und Verkehr zu warten, müssen EU und Mitgliedsstaaten im Rahmen nationaler oder europäischer Steuer- und Umlagen-Reformen staatlich induzierte Energiepreisbestandteile unter einander angleichen und sich insbesondere für Unternehmen am real zu zahlenden CO2e-Preis Niveau des EU-ETS orientieren um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Um keine weitere Zeit bei der Emissionsreduktion zu verlieren sollte klargestellt werden, dass weitere nationale Maßnahmen ergriffen und insgesamt zur Zielerreichung beitragen müssen. Für wirksamen Klimaschutz und wirksame CO2e-Preise braucht es einen zielgenauen und aufeinander abgestimmten Mix aus CO2e-Preis, ansteigenden Energiestandards (EE-Quoten oder Auslaufpfaden von z.B. fossilen Heizungen) sowie Förderprogrammen und Differenzverträgen, die wirtschaftliche Deckungslücken gezielt schließen. Das gilt vor allem in den Bereichen der Lastenteilungs-Verordnung wie der energetischen Gebäudesanierung und der Mobilität.
Mit Blick auf die UN-Weltklimakonferenz Anfang November in Glasgow muss von den Mitgliedsstaaten der EU das eindeutige Signal an die Weltgemeinschaft für eine schnelle und sozial-ökologische Transformation von Lebens- und Wirtschaftsweise ausgehen. Die Einnahmen aus dem Emissionshandel sollten daher weitgehend für Klimaschutzmaßnahmen verwendet werden. Der geplante Klima-Sozialfonds ist so auszugestalten, dass nur betroffene Menschen mit geringerem oder gar keinem Einkommen auf dem Weg der Transformation unterstützt werden. Die Finanzierung höherer fossiler Energiekosten für Heizen und Mobilität muss verhindert werden. Zudem sollten die nationalen Klimaziele in der Lastenteilungsverordnung erhöht und um Dekarbonisierungspfade für die einzelnen Wirtschaftsbereiche ergänzt werden.“
Hintergrund: Im Rahmen des europäischen Grünen Deals hat sich die EU mit dem Europäischen Klimagesetz das verbindliche Ziel gesetzt, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Dies setzt voraus, dass die derzeitigen Treibhausgasemissionen in den nächsten Jahrzehnten erheblich zurückgehen. Als Zwischenschritt auf dem Weg zur Klimaneutralität hat die EU für 2030 sich dazu verpflichtet, ihre Emissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu reduzieren. Diese reichen jedoch nicht aus, die Anforderungen des Pariser Klimaschutzabkommens, die Erdüberhitzung auf 2°C oder deutlich darunter zu halten, zu erfüllen. Dazu wäre laut Wissenschaft eine Minderung um 70 % bis 2030 notwendig und das Etablieren einer Kohlenstoffsenken-Ökonomie erforderlich.
Zur Zielerreichung sind in der EU und in den Mitgliedsstaaten umfangreiche Maßnahmenpakete notwendig, die mit dem Green Deal in Teilen vorliegen. Dies ist notwendig, weil z.B. bereits die Zielverschärfung auf mindestens 55 % dazu führt, dass im EU-Emissionshandel der jährliche Reduktionsfaktor von derzeit 2,2 % pro Jahr deutlich erhöht und die Obergrenze an Verschmutzungsrechten stärker als bisher sinken muss. Zudem soll der EU-Emissionshandel auch auf Heiz- und Kraftstoffe, die Schifffahrt und den Luftverkehr ausgeweitet werden.
Weiterführende Informationen:
• 19 Maßnahmenvorschläge für Klimaschutz in Deutschland und Europa (06/2021)
• Positionspapier „CO2-Preis: Treiber für gleiche Wettbewerbsbedingungen und Klimaschutz in Europa“ (06/2020)
• Diskussionspapier „Grenzausgleich: Von Ausnahmen zu verursacher- und klimagerechten Produktpreisen“ (10/2020)
• Online-Seminar Klimakrise, Negativemissionen & Pflanzenkohle (10/2020)
• www.co2abgabe.de
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